Justiz

Gericht will Urteil gegen AfD-Politiker Höcke im Mai fällen

Björn Höcke (AfD), Co-Vorsitzender der AfD in Thüringen, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird Foto: picture alliance/dpa

Das Urteil gegen Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle soll Mitte Mai fallen. Der Vorsitzende Richter sagte am Freitag, er erwarte, dass es am nächsten Prozesstag verkündet werden kann. Dieser ist für den 14. Mai angesetzt. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft aus »prozessökonomischen Gründen« am Ende des dritten Verhandlungstages einen Antrag zurückgezogen, der vorsah eine weitere Anklage mitzuverhandeln. 

Dadurch hätte sich im Falle einer Verurteilung die Strafe für Höcke ändern können. Nun soll es erst einmal nur um eine Rede von Höcke gehen, die er im Mai 2021 in Merseburg (Sachsen-Anhalt) gehalten und dabei einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet hat. Er hat dabei maximal eine Geldstrafe zu befürchten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 52-Jährigen vor, in der Rede wissentlich eine Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet zu haben. Ihm wird das Verwenden Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last gelegt. Höcke - früherer Geschichtslehrer - hatte die Vorwürfe vor Gericht entschieden zurückgewiesen. 

Der dritte Prozesstag am Freitag verlief kürzer als erwartet. Es war denkbar gewesen, dass die Beweisaufnahme geschlossen und Schlussvorträge gehalten werden. Nichts davon war der Fall. Während der Verhandlung stellten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung verschiedene Anträge. Sie verhinderten, dass die Beweisaufnahme geschlossen werden konnte. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass unter anderem verschiedene Videos zeigen sollten, welche »Gesinnung aus der Tat spricht«. Außerdem beantragten beide Seiten den Einbezug mehrerer Presseberichte über Höcke. 

Die zuständige Kammer des Landgerichts sah sich nach Angaben von Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch nicht in der Lage, über alle Anträge zu entscheiden. Im Hinblick auf einzelne Berichte und die Videos ist deshalb derzeit noch offen, ob sie in dem Prozess als Beweismittel dienen. Am nächsten Verhandlungstag Mitte Mai sollen dann die Schlussvorträge und das Urteil folgen.

Eines der Videos, das laut Antrag der Staatsanwaltschaft als Beweismittel einbezogen werden soll, zeigt eine Rede, die Höcke im thüringischen Gera gehalten hat. Wegen ihr hatte die Staatsanwaltschaft die zweite Anklage gegen den Politiker erhoben, die nun nicht mehr Teil des Prozesses wird. 

Nach Angaben des Gerichts ist davon auszugehen, dass der Fall in Gera zeitnah in einem zweiten Verfahren verhandelt wird. Der Prozess werde voraussichtlich »zu einem Zeitpunkt, der nicht so in weiter Ferne liegt« stattfinden, sagte Kessler-Jensch am Freitag. Höcke wird also auf die Anklagebank des Landgerichts Halle zurückkehren müssen. 

Der Prozess gegen den 52-Jährigen wurde Mitte April eröffnet. Es ist der erste dieser Art gegen Höcke. Bei der Landtagswahl am 1. September in Thüringen will der in Nordrhein-Westfalen geborene AfD-Politiker als Spitzenkandidat seiner Partei antreten. Vor Gericht beantwortete er am Freitag Detailfragen zu seinem Lebenslauf - machte unter anderem Angaben zu seinem Werdegang. 

In Zukunft wird sich Höcke außerdem wegen weiterer Vorwürfe vor Gericht verantworten müssen. Am Landgericht Mühlhausen wurde eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen – Termine für die Verhandlung gibt es dort auch noch nicht. 

Dortmund

Ermittlungen gegen Wachmann von NS-Gefangenenlager 

Die Polizei ermittelt gegen einen Ex-Wachmann des früheren NS-Kriegsgefangenenlagers in Hemer. Er soll an Tötungen beteiligt gewesen sein - und ist laut »Bild« inzwischen 100 Jahre alt

 22.11.2025

Deutschland

»Völlige Schamlosigkeit«: Zentralrat der Juden kritisiert AfD-Spitzenkandidat für NS-Verharmlosung

Der AfD-Spitzenkandidat aus Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, äußert sich einschlägig in einem Podcast zur NS-Zeit

von Verena Schmitt-Roschmann  21.11.2025

München

»Wir verlieren die Hoheit über unsere Narrative«

Der Publizist und Psychologe Ahmad Mansour warnte in München vor Gefahren für die Demokratie - vor allem durch die sozialen Netzwerke

von Sabina Wolf  21.11.2025

Kommentar

Wenn Versöhnung zur Heuchelei wird

Jenaer Professoren wollen die Zusammenarbeit ihrer Universität mit israelischen Partnern prüfen lassen. Unter ihnen ist ausgerechnet ein evangelischer Theologe, der zum Thema Versöhnung lehrt

von Tobias Kühn  21.11.2025

Kommentar

Martin Hikel, Neukölln und die Kapitulation der Berliner SPD vor dem antisemitischen Zeitgeist

Der bisherige Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln ist abgestraft worden - weil er die Grundwerte der sozialdemokratischen Partei vertreten hat

von Renée Röske  21.11.2025

Gespräch

»Der Überlebenskampf dauert an«

Arye Sharuz Shalicar über sein neues Buch, Israels Krieg gegen den palästinensischen Terror und die verzerrte Nahost-Berichterstattung in den deutschen Medien

von Detlef David Kauschke  21.11.2025

Nazivergangenheit

Keine Ehrenmedaille für Rühmann und Riefenstahl

»NS-belastet« oder »NS-konform« – das trifft laut einer Studie auf 14 Persönlichkeiten der Filmbranche zu. Ihnen wird rückwirkend eine Auszeichnung aberkannt, die die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) zukünftig nicht mehr vergeben will

von Niklas Hesselmann  21.11.2025

Deutschland

»Hitler ist niedergekämpft worden. Unsere Städte mussten in Schutt und Asche gelegt werden, leider«

Militanter Linker, Turnschuhminister, Vizekanzler und Außenminister: Das sind die Stationen im Leben des Grünenpolitikers Joschka Fischer. Warum er heute vom CDU-Kanzler Konrad Adenauer ein anderes Bild als früher hat

von Barbara Just  21.11.2025

Berlin

Bundesinnenministerium wechselt Islamismusberater aus

Beraterkreis statt Task Force: Die schwarz-rote Bundesregierung setzt einen anderen Akzent gegen islamistischen Extremismus als die Ampel. Ein neues Expertengremium, zu dem auch Güner Balci gehören wird, soll zunächst einen Aktionsplan erarbeiten

von Alexander Riedel  21.11.2025