Wehrhahn-Anschlag

Gericht spricht Angeklagten frei

Der Angeklagte Ralf S. während des Prozesses am Landgericht Düsseldorf Foto: dpa

Rund 18 Jahre nach dem Sprengstoffanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn hat das Landgericht Düsseldorf am Dienstag den Angeklagten Ralf S. freigesprochen. Der 52-Jährige war wegen zwölffachen versuchten Mordes angeklagt gewesen.

Die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Rainer Drees sah nach 32 Verhandlungstagen eine Tatbeteiligung nicht als erwiesen an. Dem Angeklagten muss laut Gericht eine Entschädigung für die verbüßte Untersuchungshaft sowie für sonstige Einschränkungen und Belastungen gezahlt werden.

Zeugen Der ehemalige Militaria-Händler Ralf S., der erst Anfang 2017 festgenommen worden war, hatte die Tat in der Verhandlung bestritten. Mehrere Zeugen hatten dagegen behauptet, er habe den Anschlag gestanden. Das Schwurgericht wertete die vermeintlichen Geständnisse des Mannes als Prahlereien und Lügen und die Zeugenaussagen als nicht belastbar. Bereits im Mai hatte das Gericht den Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen.

Am 27. Juli 2000 war am S-Bahnhof Wehrhahn eine selbstgebaute Rohrbombe explodiert. Sie verletzte zehn Migranten und Migrantinnen aus der ehemaligen Sowjetunion, die in einer zwölfköpfigen Gruppe auf dem Nachhauseweg von einer Sprachschule in der Nähe des Tatortes waren. Die Opfer waren überwiegend jüdische Zuwanderer. Eine hochschwangere Frau verlor durch den Anschlag ihr ungeborenes Kind.

Die Ermittlungen zu dem Anschlag blieben lange ohne Ergebnis. Erst nach mehr als 16 Jahren wurde im Januar 2017 der Tatverdächtige Ralf S., der als Rechtsextremist bekannt ist, festgenommen. Im Januar dieses Jahres wurde er wegen versuchten Mordes in zwölf Fällen angeklagt.

Dummschwätzer Die Verteidiger von Ralf S. hatten vor Gericht betont: »Die Beweisaufnahme hat den Nachweis für seine Täterschaft nicht erbracht.« Der 52-Jährige sei ein »Dampfplauderer und ein Dummschwätzer«, aber kein hochgefährlicher Rechtsextremist mit soziopathischen Zügen, wie von der Anklage behauptet. Sämtliche vier Nebenkläger-Anwälte hatten den Angeklagten dagegen als überführt bezeichnet: Er habe sich in mitgeschnittenen Telefonaten mehrfach verraten.

Im Mai wurde der Mann aus der Untersuchungshaft entlassen, da das Gericht keinen dringenden Tatverdacht mehr sah. Die Angaben mehrerer Zeugen, denen der Angeklagte den Bombenanschlag angekündigt oder gestanden gaben soll, hätten sich als »nicht hinreichend belastbar« erwiesen, hieß es.

Am vergangenen Freitag hatte die Jüdische Gemeinde Düsseldorf mit einer großen Gedenkkundgebung an die Opfer des Wehrhahn-Anschlags erinnert. An der Mahnwache nahmen auch Vertreter der Nebenklage, der Opferberatung Rheinland und des Bündnisses »Düsseldorf stellt sich quer« teil. epd/ja

Kommentar

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