Berlin

Gericht bestätigt Ausbürgerung von Ex-Mitarbeiter der AfD

Foto: picture alliance / ZB

Der Ex-Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten wehrt sich bislang erfolglos gegen seine Ausbürgerung. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Rücknahme der Einbürgerung im Eilverfahren für rechtens erklärt. Es bestätigte damit - wie schon das Verwaltungsgericht Berlin - das Vorgehen der Senatsinnenverwaltung. Der Ex-AfD-Mitarbeiter habe seine Einbürgerung durch arglistige Täuschung erschlichen, hieß es zur Begründung. (Az.: OVG 5 S 27/24) 

Der Mann habe seinen russischen Pass im Einbürgerungsverfahren verschwiegen. Das allein rechtfertige die sofortige Rücknahme der Einbürgerung, hieß es. Zudem sei aufgrund von Informationen, die dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorlägen, mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass er im Auftrag staatlicher russischer Stellen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland handele. Das öffentliche Interesse überwiege im vorliegenden Fall die persönlichen Belange des Mannes, so die Richter. Die aktuelle Entscheidung sei unanfechtbar und sofort vollziehbar.

Bei Kontrolle russischer Pass gefunden

Der Ex-AfD-Mitarbeiter hatte durch das Eilverfahren vergeblich versucht zu verhindern, dass die Einbürgerung sofort rückgängig gemacht werden kann. Er wehrt sich aber weiterhin mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin dagegen. Wann es in dem Verfahren eine Entscheidung gibt, ist noch offen.

Der Mann war bis Anfang des Jahres Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Eugen Schmidt und besaß längere Zeit einen Hausausweis des Parlaments. Nach Gerichtsangaben hatte er im September 2019 bei einem Berliner Bezirksamt angegeben, nur die ukrainische Staatsangehörigkeit zu besitzen. Im November 2022 wurde er Deutscher. Im April 2023 stießen Bundespolizisten am Flughafen Hamburg jedoch bei ihm auf einen russischen Reisepass und eine größere Menge Bargeld. Daraufhin nahm der Innensenat die Einbürgerung wieder zurück.

Vorfälle wie dieser gaben Anlass für strengere Sicherheitsvorkehrungen im Bundestag. So wird inzwischen beispielsweise überlegt, ob vor der Ausstellung eines Hausausweises für Mitarbeiter künftig der Verfassungsschutz regelmäßig um Erkenntnisse angefragt werden soll. Entschieden werden soll über die neuen Maßnahmen voraussichtlich in diesem Herbst.

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