Einspruch

Geltendes Recht anwenden

In keinem muslimischen Land herrscht Demokratie. Von Amman bis Teheran werden ungenehmigte Demonstrationen gewaltsam aufgelöst. Nur wenn dieselben Despoten ihr Volk zum Zorn gegen Israel und die USA aufrufen, darf dem ungezügelten Hass freier Lauf gelassen werden.

Wie selbstverständlich wird dabei die blau-weiße Fahne mit dem Davidstern zertreten, zerfetzt und verbrannt. Doch der Mob hasst nicht die Flagge, sondern die Menschen.

ritual Vorwiegend sind es »Demonstranten« derselben Herkunft, die heute auf Deutschlands Straßen exakt demselben Ritual frönen. Unter dem Ruf »Tod den Juden« werden in Deutschland mehr als 70 Jahre nach der Schoa öffentlich israelische Flaggen verbrannt.

Es ist anzuerkennen, dass diskutiert wird, wie diesem unwürdigen Treiben ein Ende gesetzt werden kann. In Berlin etwa lässt der rot-rot-grüne Senat derzeit juristisch prüfen, ob und wie gegen das Verbrennen von ausländischen Nationalflaggen vorgegangen werden kann.

Doch dem zumeist importierten fanatischen Judenhass ist mit dem Strafrecht nicht beizukommen. Anzeigen, Ermittlungen und Gerichtsprozesse können die antisemitischen Wutausbrüche – wenn überhaupt – erst im Nachhinein, teilweise erst nach Jahren ahnden. Hingegen bieten das Demonstrationsrecht des Bundes sowie die Polizeigesetze der Länder bereits jetzt ausreichend Instrumentarien, das Verbrennen israelischer Fahnen auf Demonstrationen durch entsprechende Auflagen sowie durch Platzverweise sofort zu unterbinden.

gewaltmonopol Will der Staat derartige Szenarien vermeiden, so müssen seine Behörden fanatisierten Hassbekundungen nachhaltig ein Ende setzen, notfalls auch unter Einsatz des hoheitlichen Gewaltmonopols.

Dass der Staat dies kann, so er denn will, stellt er bei anderen Anlässen, wie zum Beispiel bei Demonstrationen gegen Flughafenerweiterungen oder Bahnprojekte, ausreichend unter Beweis. Hierzu bedarf es keiner neuen Strafvorschriften.

Der Autor ist Anwalt in Berlin.

Meinung

Haltlose Rüge aus Straßburg

Der Menschenrechtskommissar des Europarats wirft Deutschland »unangemessene Beschränkungen« propalästinensischer Proteste vor. Überzeugende Belege legt er jedoch nicht vor

von Michael Thaidigsmann  22.04.2026

Nahost

Trump verlängert Waffenruhe: Wie es jetzt weitergehen könnte

Welche Szenarien sind jetzt denkbar?

von Cindy Riechau, Arne Bänsch  22.04.2026

Nahost

Behörde: Iran beschießt Frachter in Straße von Hormus

Immer wieder kommt es in der Straße von Hormus zu Angriffen auf Schiffe. Die britische Behörde UKMTO meldet nun gleich zwei Vorfälle

 22.04.2026

New York

Wegen Haltung der Demokraten zu Israel: Alan Dershowitz wird Republikaner

Seine bisherige Partei sei zur »antiisraelischsten Partei in der amerikanischen Geschichte« geworden, schreibt der jüdische Jurist

 22.04.2026

New York/London

IAEA-Chef: Iran-Abkommen ohne Kontrolle wertlos

Rafael Grossi warnt vor der »Illusion eines Abkommens« oder um ein Versprechen, dessen Einhaltung niemand sicher feststellen könne

 22.04.2026

London

Beratungen über Wiederöffnung der Straße von Hormus beginnen

Diskutiert werden sollen auch Einsatzkräfte, Führungsstrukturen sowie die Verlegung von Einheiten in die Region

 22.04.2026

Europäische Union

Keine Mehrheit für Strafmaßnahmen gegen Israel

Vor allem Spanien und Irland hatten vor der Sitzung der Außenminister in Luxemburg Druck gemacht und die Aussetzung des Assoziierungsabkommens der EU mit Israel verlangt. Sie scheiterten erneut

von Michael Thaidigsmann  22.04.2026

Vereinte Nationen

Welche Chancen hat Rebeca Grynspan?

Erstmals könnte eine Frau neue UN-Generalsekretärin werden. Mit im Rennen ist Rebeca Grynspan aus Costa Rica. Sollte sie gewählt werden, wäre sie auch die erste jüdische Person im Amt

von Michael Thaidigsmann  22.04.2026

Krieg

Trump verlängert Feuerpause mit dem Iran

Nur einen Tag zuvor hatte der US-Präsident den Schritt als sehr unwahrscheinlich bezeichnet

 22.04.2026