Einspruch

Geltendes Recht anwenden

In keinem muslimischen Land herrscht Demokratie. Von Amman bis Teheran werden ungenehmigte Demonstrationen gewaltsam aufgelöst. Nur wenn dieselben Despoten ihr Volk zum Zorn gegen Israel und die USA aufrufen, darf dem ungezügelten Hass freier Lauf gelassen werden.

Wie selbstverständlich wird dabei die blau-weiße Fahne mit dem Davidstern zertreten, zerfetzt und verbrannt. Doch der Mob hasst nicht die Flagge, sondern die Menschen.

ritual Vorwiegend sind es »Demonstranten« derselben Herkunft, die heute auf Deutschlands Straßen exakt demselben Ritual frönen. Unter dem Ruf »Tod den Juden« werden in Deutschland mehr als 70 Jahre nach der Schoa öffentlich israelische Flaggen verbrannt.

Es ist anzuerkennen, dass diskutiert wird, wie diesem unwürdigen Treiben ein Ende gesetzt werden kann. In Berlin etwa lässt der rot-rot-grüne Senat derzeit juristisch prüfen, ob und wie gegen das Verbrennen von ausländischen Nationalflaggen vorgegangen werden kann.

Doch dem zumeist importierten fanatischen Judenhass ist mit dem Strafrecht nicht beizukommen. Anzeigen, Ermittlungen und Gerichtsprozesse können die antisemitischen Wutausbrüche – wenn überhaupt – erst im Nachhinein, teilweise erst nach Jahren ahnden. Hingegen bieten das Demonstrationsrecht des Bundes sowie die Polizeigesetze der Länder bereits jetzt ausreichend Instrumentarien, das Verbrennen israelischer Fahnen auf Demonstrationen durch entsprechende Auflagen sowie durch Platzverweise sofort zu unterbinden.

gewaltmonopol Will der Staat derartige Szenarien vermeiden, so müssen seine Behörden fanatisierten Hassbekundungen nachhaltig ein Ende setzen, notfalls auch unter Einsatz des hoheitlichen Gewaltmonopols.

Dass der Staat dies kann, so er denn will, stellt er bei anderen Anlässen, wie zum Beispiel bei Demonstrationen gegen Flughafenerweiterungen oder Bahnprojekte, ausreichend unter Beweis. Hierzu bedarf es keiner neuen Strafvorschriften.

Der Autor ist Anwalt in Berlin.

Ina Czyborra

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