Bundesverfassungsgericht

»Frecher Juden-Funktionär« ist strafbare Volksverhetzung

Plakate der Partei »Die Rechte« Foto: imago images / Pacific Press Agency

Der Bundesvorsitzende der rechtsextremen Partei »Die Rechte«, Sascha Krolzig, muss wegen Volksverhetzung und Beleidigung für ein halbes Jahr ins Gefängnis. Die Äußerung Krolzigs, dass ein jüdischer Gemeinde-Vorsitzender ein »frecher Juden-Funktionär« sei, wurde zu Recht als strafbare Volksverhetzung eingestuft, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschied. (AZ: 1 BvR 479/20) Die Karlsruher Richter billigten damit die vom Landgericht Bielefeld verhängte Haftstrafe.

Hintergrund des Rechtsstreits war ein WDR-Fernseh-Beitrag, in dem
unter anderem der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Herford-Detmold
in einem Interview die Stadt Preußisch Oldendorf im Kreis Minden-Lübbecke dazu aufforderte, ihr Amtsblatt »Rundblick« bei einer anderen Druckerei drucken zu lassen. Denn der Verleger verbreite Schriften mit rechtsradikalem Hintergrund.

Krolzig verteidigte den Verleger auf seiner Internetseite. Der Verlag biete nur »zeitgeistkritische Bücher«, etwa über die »vorbildlichen und bewährten Männer der Waffen-SS« an. Den jüdischen Gemeinde-Vorsitzenden bezeichnete er als »selbstgefälligen« und »frechen Juden-Funktionär«.

Das Landgericht Bielefeld verurteilte den rechtsradikalen Politiker und Diplom-Juristen daraufhin wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer sechsmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung.

Die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg. Krolzig habe mit seinen konkreten Äußerungen zum Hass gegen die jüdische Bevölkerung aufgestachelt, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Dies ergebe sich unter anderem aus dem Begriff »frecher Jude«, der auch von der nationalsozialistischen Propaganda verwendet worden sei.

Angesichts der deutschen Vergangenheit und der Vernichtung der jüdischen Bevölkerung beinhalteten die Äußerungen Krolzigs  einen »konkret drohenden Charakter«, der die Gefahr in sich berge, »die politische Auseinandersetzung ins Feindselige und Unfriedliche
umkippen zu lassen«. epd

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