Die Verwendung des Begriffs »frecher Jude« ist Volksverhetzung und nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm entschieden und damit die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Bielefeld verworfen, wie das OLG am Mittwoch in Hamm mitteilte (Az.: III-3 RVs 1/20).
hass Die Verwendung des Begriffs stachele zum Hass an, ziele einzig und allein auf die Gefühle des Adressaten ab und sei mehr als nur Ablehnung und Verachtung. Vielmehr sei die Formulierung ein Anreiz zu feindseligen Handlungen gegenüber Menschen jüdischen Glaubens, teilte das Gericht zur Begründung mit.
Der 32-jährige Angeklagte aus Dortmund, Bundesvorsitzender der rechtsextremen Partei »Die Rechte«, hatte auf seiner Internetseite im Sommer 2016 den Vorsitzenden einer jüdischen Gemeinde aus Ostwestfalen als »frechen Juden-Funktionär« bezeichnet.
Das Amtsgericht Bielefeld hatte Sascha Krolzig daraufhin Anfang 2018 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Landgericht Bielefeld bestätigte diese Entscheidung 2019 in einem Berufungsverfahren. dpa