Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) stand am Mittwoch im Bundestag Rede und Antwort zur Fördermittel-Affäre. In einer Sitzung des Ausschusses für Bildung und Forschung räumte sie ein, dass der Eindruck erweckt worden sei, dass die Prüfung förderrechtlicher Konsequenzen auf der Basis eines von der Meinungsfreiheit gedeckten offenen Briefes in ihrem Ministerium erwogen worden sei.
»Lassen Sie mich ganz klar sagen: Eine solche Prüfung widerspräche den Prinzipien der Wissenschaftsfreiheit«, so die Ministerin. Insofern wolle sie klarstellen, dass die Wissenschaftsfreiheit ein hohes Gut der Demokratie sei und in jede Richtung verteidigt werden muss. Stark-Watzinger machte nochmals deutlich, dass Fördermittel nach wissenschaftlicher Exzellenz, nicht nach politischer Weltanschauung vergeben werden.
»Das ist ein Kernprinzip der Wissenschaftsfreiheit. Und zu diesem Kernprinzip stehe ich auch persönlich.« Zugleich müsste es Aufgabe aller sein, die Debattenhoheit im Sinne der Freiheit zu stärken. Dazu gehöre auch der Streit der Meinungen.
»Der Eindruck ist geeignet, das Vertrauen in das Bildungsministerium nachhaltig zu beschädigen«
Kritik am Vorgang kam aus allen Fraktionen. Der Abgeordnete Thomas Jarzombek (CDU/CSU) sagte: »Der entstandene Eindruck ist geeignet, das Vertrauen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in das BMBF nachhaltig zu beschädigen.« Der SPD-Abgeordnete Oliver Kaczmarek betonte, dass es eines klaren Prozesses bedürfe, um verloren gegangenes Vertrauen wiederherzustellen: »Es darf nie auch nur der Anschein erweckt werden, als gäbe es nicht wissenschaftsgeleitete Entscheidungen im Wissenschaftsministerium.«
Stark-Watzinger wiederholte ihre zuvor im Ausschuss gemachten Aussagen am Nachmittag in der Regierungsbefragung im Plenum. Dort führte sie aus, dass nach dem 7. Oktober ein »nicht zu erwartender Antisemitismus in unserem Land wieder aufgebrochen« sei. Jüdische Studentinnen und Studenten seien teilweise schon im zweiten Urlaubssemester, weil sie sich nicht mehr an die Hochschulen trauten. Auch jüdische Dozentinnen und Dozenten würden angefeindet. »Und deswegen müssen wir uns alle gegen den Antisemitismus stellen.« Deshalb bleibe sie auch bei ihrer Kritik an dem offenen Brief der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, weil darin die Verfolgung von Straftaten, aber auch die Frage des Polizeieinsatzes zur Durchsetzung des Beschwerderechts abgelehnt werde. »Dieser Brief ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, aber man muss ihm nicht zustimmen. Und ich setze eine andere Meinung entgegen. Ich halte ihn für falsch«, so Stark-Watzinger.
In dem Brief hatten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer die Räumung eines Protestcamps ebenso judenfeindlicher wie aggressiver Demonstranten an der FU Berlin kritisiert. »Unabhängig davon, ob wir mit den konkreten Forderungen des Protestcamps einverstanden sind, stellen wir uns vor unsere Studierenden und verteidigen ihr Recht auf friedlichen Protest, das auch die Besetzung von Uni-Gelände einschließt«, schrieben sie. Und weiter: »Wir fordern die Berliner Universitätsleitungen auf, von Polizeieinsätzen gegen ihre eigenen Studierenden ebenso wie von weiterer strafrechtlicher Verfolgung abzusehen.«
Stark-Watzinger feuerte Staatssekretärin
Stark-Watzinger reagierte damals entsetzt auf den Unterstützerbrief. In einem Interview mit der Jüdischen Allgemeinen sagte sie: »Dieses Statement macht fassungslos. Statt sich klar gegen Israel- und Judenhass zu stellen, werden Uni-Besetzer zu Opfern gemacht und Gewalt verharmlost.«
Im Bildungsministerium wurden Prüfungen veranlasst, die sich auch auf den Bezug von Fördermitteln für die Unterzeichner des Briefes bezogen. Verantwortlich für die Erstellung einer angeblichen Namensliste soll die entlassene Staatssekretärin Sabine Döring sein. Stark-Watzinger hatte von der umstrittenen Prüfung nach eigenen Angaben erst durch Medienberichte erfahren. Forderungen nach ihrem Rücktritt als Bundesbildungsministerin wies sie erneut zurück. ddk (mit dpa)