Bundestag

Felix Klein kritisiert AfD-Antrag auf Schächtverbot scharf

Die AfD-Fraktion im Bundestag hat einen Antrag eingebracht, der fordert, dass koscheres Schlachten in Deutschland verboten werden soll. Foto: IMAGO/IPON

Die Bundestagsfraktion der Alternative für Deutschland (AfD) will das religiöse Schächten von Tieren verbieten lassen. In einem vergangene Woche eingebrachten Antrag fordern die Rechtspopulisten die Streichung eines Paragrafen im Tierschutzgesetz, der Religionsgemeinschaften eine Ausnahme vom generellen Verbot des betäubungslosen Schlachtens gewährt. In der Praxis betrifft dieser Passus im Gesetz nur die jüdische sowie die muslimische Glaubensgemeinschaft.

In dem AfD-Antrag wird behauptet: »Betäubungsloses Schlachten ist eine der grausamsten Tötungsarten.« Es sei »wissenschaftlich erwiesen, dass dem unbetäubten Tier während des gesamten Vorgangs von der Fixierung, der unmittelbaren Führung des Halsschnittes bis zum endgültigen Verlust der Empfindungs- und Wahrnehmungsfähigkeit infolge der Ausblutung zu erheblichen Leiden und Schmerzen kommt«, so die Antragsbegründung. Deshalb sei aus »Sicht des Tierschutzes« die »ersatzlose Streichung des § 4a Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) dringend erforderlich und begründet«, so der Antrag. Die Behauptung, das Schächten füge Tieren mehr Leid zu als konventionelle Schlachtmethoden, ist allerdings umstritten.

EUGH Die Forderung nach einem Schächtverbot war in der Vergangenheit bereits in mehreren AfD-Programmen enthalten. Im Dezember 2020 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg geurteilt, dass es den EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich erlaubt ist, die in einer EU-Richtlinie vorgesehene, aber nicht vorgeschriebene Ausnahmeregelung für Religionsgemeinschaften nicht in nationales Recht zu überführen oder bestehende Ausnahmen abzuschaffen. Zwei der drei belgischen Regionalparlamente hatten dies zuvor beschlossen; die jüdischen und muslimischen Dachverbände in Belgien hatten gegen das Schächtverbot geklagt, allerdings ohne Erfolg.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Dennoch steht es den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union weiterhin frei, gesetzliche Ausnahmeregelungen vorzuhalten, die Religionsgemeinschaften das betäubungslose Schlachten von Tieren erlauben. Darüber hinaus ist auch der Import von koscherem Fleisch aus anderen EU-Staaten garantiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Jahr 2002 entschieden, dass der § 4a Abs. 2 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes verfassungsmäßig sei, da das rituelle Schächten durch die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Religionsausübung geschützt werde.

IDENTITÄT Scharfe Kritik am AfD-Antrag kam unter anderem vom Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben, Felix Klein. Dem »Redaktionsnetzwerk Deutschland« sagte Klein: »Das letzte Mal, dass Schächten in Deutschland verboten wurde, war durch die nationalsozialistische Gesetzgebung im April 1933.« Das rituelle Schächten sei »Teil der jüdischen Identität« und nicht einfach nur eines von vielen Geboten. Auch Muslime würden durch eine Streichung der Ausnahmeregelung diskriminiert, so Klein weiter.

Immer wieder versucht die AfD, mit dem angeblichen Argument des Tierschutzes zu punkten. Allerdings scheiterten bislang alle Versuche der Rechtspopulisten, auch auf Ebene der Länder, die Ausnahme für Religionsgemeinschaften zu Fall zu bringen. 2020 wies der niedersächsische Staatsgerichtshof eine AfD-Klage gegen die Landesregierung als teilweise unbegründet und auch unzulässig ab. Die Partei hatte zuvor versucht, mit einer Kampagne »#MähToo« zu punkten, die sich in erster Linie gegen muslimische Zuwanderer richtete. mth

Meinung

Francesca Albanese: Auf antisemitischen Abwegen

Bei der Italienerin handelt es sich nicht um eine ausgewogene, faire und objektive Fachfrau, sondern um eine flammende Judenhasserin

von Daniel Neumann  16.06.2024

SPD

»Maßstäbe verrutscht«

Michael Roth über Israel, den Krieg gegen den Terror und die unterschiedlichen Positionen dazu in seiner Partei

von Detlef David Kauschke  15.06.2024

Parteien

Sahra Wagenknechts BSW und ihr Verhältnis zur AfD

Aussagen zum Umgang mit der AfD sind der Auslöser für den Rücktritt des Co-Vorsitzenden des saarländischen Landesverbandes der Wagenknecht-Partei. Es folgt eine Reaktion aus Berlin

von Christian Schultz  15.06.2024

Nach Hitler-Bild im WhatsApp-Status: Gericht widerruft Aufenthaltsrecht

 14.06.2024

Islamistische Szene

Niedersachsen verbietet salafistischen Verein

Durchsuchungen in Braunschweig und Berlin

von Helen Hoffmann  14.06.2024

Staatsgewalt

Krieg in Nahost als Herausforderung für deutsche Justiz und Polizei

Seit dem terroristischen Überfall der Hamas am 7. Oktober häufen sich in Deutschland die Anzeigen wegen mutmaßlicher antisemitischer Straftaten

von Anne-Beatrice Clasmann  14.06.2024

Mannheim

Anklage wegen Volksverhetzung gegen Musiker Xavier Naidoo

Staatsanwaltschaft wirft dem Popstar unter anderem Holocaustleugnung vor. Seine Rechtsanwälte weisen das zurück

von Tatjana Bojic  14.06.2024

Hamas-Sprecher

»Niemand weiß, wie viele Geiseln noch leben«

Möglicherweise ist ein Großteil der rund 120 Geiseln, die noch im Gazastreifen festgehalten werden, nicht mehr am Leben

 14.06.2024

Israel

Auf nützliche Idioten in Politik und Medien kann die Hamas sich verlassen

Eine Kommentar von Michael Wolffsohn

von Michael Wolffsohn  14.06.2024