Antisemitismus

Familie des Angeklagten schweigt

Gerichtsprozess zum Terroranschlag von Halle Foto: dpa

Im Prozess um den antisemitischen Anschlag von Halle wollen sich die Eltern und die Halbschwester des Angeklagten nicht äußern. Die drei erklärten zu Beginn des vierten Prozesstages am Mittwoch in Magdeburg, von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

Der Vater nickte seinem Sohn kurz zu, die Halbschwester wich den Blicken des Angeklagten aus. Ein Anwalt der Nebenklage versuchte, die Halbschwester, welche die gleiche Mutter hat wie der Angeklagte, davon zu überzeugen, auszusagen. Die Richterin unterband das. Im Anschluss sollten der Ex-Freund der Schwester sowie ehemalige Mitschüler und Lehrer des Angeklagten vernommen werden.

Dass die Eltern nicht bemerkt haben, dass der Täter seit Jahren Waffen in seinem Kinderzimmer lagerte, bezweifeln die Vertreter der Nebenklage.

Der Beschuldigte hatte an den ersten drei Prozesstagen immer wieder betont, seine Familie habe nichts mit dem Anschlag zu tun, sie habe von seiner Radikalisierung und seiner Bewaffnung nichts gewusst. Die Nebenklage bezweifelt, dass Verwandte und Bekannte des Angeklagten nichts von dessen rechtsextremem Weltbild gewusst haben.

RADIKALISIERUNG Auch dass die Eltern nicht bemerkt haben, dass der Mann seit Jahren Waffen in seinem Kinderzimmer lagerte, bezweifeln die Vertreter der Nebenklage. Zudem sollten am Mittwoch noch frühere Mitschüler und Lehrer des Angeklagten gehört werden.

Der Prozess gegen den 28 Jahre alten Stephan B. läuft seit Dienstag vergangener Woche vor dem Oberlandesgericht Naumburg. Das Gericht wich für die Verhandlung in die Räume des Landgerichts Magdeburg aus, weil dort ein größerer Verhandlungssaal zur Verfügung steht. Die Bundesanwaltschaft wirft B. 13 Straftaten vor, darunter Mord und versuchten Mord.

SYNAGOGE Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, am 9. Oktober 2019 schwer bewaffnet versucht zu haben, in die Synagoge von Halle einzudringen, um dort möglichst viele Juden zu ermorden. In dem Gotteshaus feierten zu dem Zeitpunkt 52 Beter den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur.

Der Angeklagte scheiterte an der Tür der Synagoge und erschoss daraufhin eine 40-jährige Passantin. Später erschoss er in einem Dönerimbiss einen 20-Jährigen.

Erwiderung

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