Europäische Union

EuGH: Verbot religiöser Symbole am Arbeitsplatz ist rechtens

Protest in Berlin 2021 gegen ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen Foto: imago images/Bernd Friedel

Seit Jahren befassen sich europäische Gerichte mit der Frage, ob das Tragen religiöser Symbole am Arbeitsplatz eingeschränkt oder ganz verboten werden darf. Meist waren es muslimische Klägerinnen, die sich gegen ein Kopftuchverbot zu Wehr setzten. Doch die Verbote betreffen im Grundsatz auch die Kippa, den Turban oder den Habit von Ordensfrauen.

Am Dienstag fällte nun der Europäische Gerichtshof (EuGH), das oberste Gericht der Europäischen Union, ein Grundsatzurteil zu der Frage, inwiefern staatliche Verwaltungen das Tragen religiöser Symbole auch dann einschränken dürfen, wenn die betroffenen Mitarbeiter gar keinen Publikumskontakt haben und somit von der Öffentlichkeit gar nicht wahrgenommen werden.

Belgische Muslima klagte gegen Kopftuchverbot

Eine belgische Muslima, die in der Gemeindeverwaltung von Ans tätig ist, hatte in Lüttich gegen das von der Gemeinde selbst erlassene Kopftuchverbot am Arbeitsplatz geklagt, weil sie sich in ihrem Recht auf freie Religionsausübung verletzt und gegenüber anderen Kolleginnen diskriminiert sah. Laut einem Beschluss der Verwaltung von Ans ist nämlich jedwede Form von Proselytismus am Arbeitsplatz untersagt. Das schließt das Tragen von Zeichen ein, die offensichtlich auf eine bestimmte ideologische oder religiöse Zugehörigkeit der betreffenden Person schließen lasse.

Das Lütticher Arbeitsgericht hatte dem Europäischen Gerichtshof die Sache zur Vorabentscheidung vorgelegt und gefragt, ob die von der Gemeinde Ans aufgestellte Regel eine verbotene Diskriminierung im Sinne der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU aus dem Jahr 2000 sei.

Die Antwort der Luxemburger Richter: nein, sofern das Ziel einer strikten Neutralität, die eine öffentliche Verwaltung ihren Arbeitnehmern gegenüber durchsetzen will, ein rechtmäßiges Ziel in dem betreffenden EU-Staat ist und als sachlich gerechtfertigt angesehen werden kann. Ebenso gerechtfertigt, machte der Gerichtshof jedoch klar, wäre auch eine Entscheidung für eine Politik, die das Tragen von sichtbaren Zeichen vollständig oder teilweise gestatte. Auch ein Verbot nur bei Situationen, in denen es zu Publikumskontakt kommt, sei nach europäischem Recht grundsätzlich gestattet, so die Richter.

Die Mitgliedstaaten und auch darunter angesiedelte politische Einheiten verfügten über einen Wertungsspielraum bei der Ausgestaltung der Neutralitätspflicht im öffentlichen Dienst. Ein solches Ziel müsse aber »in kohärenter und systematischer Weise« verfolgt werden und die zu seiner Erreichung getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig sein und sich auf das absolut Notwendige beschränken. Es sei zudem Sache der nationalen Gerichte, zu prüfen, ob diese Anforderungen im Rahmen des nationalen Rechts erfüllt seien, betonten die Luxemburger Richter.

Volker Beck kritisiert Urteil

In Deutschland gab es Kritik an dem Urteil. Volker Beck, Geschäftsführer des Tikvah-Instituts und ehemaliger Bundestagsabgeordneter von Bündnis90/Die Grünen, sagte dieser Zeitung: »Das ist kein guter Tag für die Freiheit. Der Europäische Gerichtshof stellt die Neutralität des Staates über die Religionsfreiheit anstatt sie in der religiösen und weltanschaulichen Pluralität seiner Bediensteten und ihres weltanschaulich neutralen Handelns zu erkennen.«

Der Gerichtshof bleibe damit im Trend der sich immer mehr säkularisierenden Gesellschaften. »Religion wird nicht mehr als soziales und den Menschen umfassend bestimmenden Phänomen verstanden. Neutralität wird als sterile, bürokratische Gleichheit und nicht als Gleichheit in der Verschiedenheit verstanden.« Dennoch glaubt Beck nicht, dass das Urteil auf Deutschland größere Auswirkungen haben wird. »Das Bundesverfassungsgericht hat den Staat als Heimstatt aller Bürger definiert, hierzu gehören gläubige Juden, Christen und Muslime ebenso wie Sikhs, Buddhisten oder Hindus.«

Es war nicht das erste Urteil des EuGH in dieser Richtung. Im Dezember 2020 entschieden die obersten Richter, dass es den EU-Mitgliedstaaten gestattet sei, das betäubungslose Schlachten von Tieren, wie es unter anderem die jüdischen Speisegesetze verlangen, ganz zu verbieten, ohne unzulässigerweise in die freie Religionsausübung einzugreifen.

AZ: C-148/22

KiKA, Kinderkanal, öffentlich-rechtlicher Fernsehkanal von ARD und ZDF (Symbolbild)

Berlin

AfD-Politiker im »KiKa«

Das Internationale Auschwitz-Komitee übt heftige Kritik am Kinderkanal von ARD und ZDF. Der Fernsender hatte den sachsen-anhaltinischen AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund für seine Kindernachrichten interviewen lassen

 07.09.2026

Wahlkampf

Nach »Yalla Yalla Intifada«: Neuer Skandal um Die Linke in Berlin-Neukölln

Sticker mit einem waffenverherrlichenden Motiv und einer Palästina-Flagge wurden an Schüler verteilt

 07.09.2026

Internationale Reaktionen

Tusk: Nur Idioten erfreut über AfD-Triumph

Der Ausgang der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wird auch in den deutschen Nachbarländern Polen und Tschechien aufmerksam beobachtet. Erste Politiker reagieren auf den AfD-Erfolg

 07.09.2026

Nahost

Iran soll Angriff mehrerer Terrorgruppen auf Israel planen

Nach israelischen Einschätzungen könnte das Mullah-Regime einen gleichzeitigen Einsatz an mehreren Fronten vorbereiten – mit Beteiligung der Hisbollah, der Hamas und der Huthi

 07.09.2026

Internationale Presseschau

»Was in Sachsen-Anhalt seinen Höhepunkt erreicht hat, wird nicht in Sachsen-Anhalt enden«

Was schreiben Publikationen im In- und Ausland über das Ergebnis der gestrigen Landtagswahl?

 07.09.2026

Washington D.C.

»Gut gemacht!«: Elon Musk gratuliert AfD zu Wahltriumph

Der Milliardär und Tech-Unternehmer ist seit langem als AfD-Sympathisant bekannt. Das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt verzückt ihn. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund macht ihm sogleich ein Angebot

 07.09.2026

Sachsen-Anhalt

Wagenknecht-Partei als Königsmacherin?

Vor ein paar Tagen steckte das Bündnis Sahra Wagenknecht im Abwärtsstrudel. Nach dem Sprung in den Magdeburger Landtag hat die Partei nun plötzlich Macht. Was fängt sie damit an?

von Verena Schmitt-Roschmann  07.09.2026

Landtagswahl Sachsen-Anhalt

Viele Fragen offen - wie geht es in Sachsen-Anhalt weiter?

Die AfD gewinnt, doch eine Regierungsbildung ist kompliziert. Welche Szenarien jetzt diskutiert werden, wer dabei welche Rolle spielt und was heute passieren könnte

von Christopher Kissmann, Torsten Holtz, Verena Schmitt-Roschmann  07.09.2026

Sachsen-Anhalt

BSW sucht Nähe zur AfD

Bei der Wahl des Regierungschefs in Sachsen-Anhalt könnte das BSW das Zünglein an der Waage werden. Von einer Brandmauer zur AfD will dessen Spitzenkandidat nichts wissen

 06.09.2026