Meinung

Die Befangenheit der Richter

Thomas Walther Foto: dpa

Drei Richter der Schwurgerichtskammer Neubrandenburg sind nach zwei Jahren aus dem Verfahren genommen worden. An 115 Landgerichten gibt es bei uns ein Schwurgericht zur Verhandlung einer Mordanklage mit Tatort Auschwitz.

Die Gerichte in Lüneburg und Detmold hatten gegen die SS-Leute Oskar Gröning und Reinhold Hanning fair und objektiv verhandelt. Neubrandenburg hat im Prozess gegen Hubert Zafke mit der von Richter Klaus Kabisch geführten Kammer lediglich einen anderen Teil deutscher Realität gezeigt.

Das jahrzehntelange Versagen der Justiz bei der Verfolgung von SS-Angehörigen als willfährige Helfer in den Mordfabriken hat Spuren hinterlassen. In welchen der 112 weiteren Gerichtsbezirke wäre der Auschwitz-Überlebende Walter Plywaski, der in Neubrandenburg Nebenkläger war, wohl auf ein Gericht gestoßen, das – wie etwa in Lüneburg – klug, konsequent und zeitnah ein Verfahren geführt hätte? Skeptischer Zweifel ist angebracht.

Parameter So lehrt Neubrandenburg jedenfalls dies: Der Faktor »Zeit« als Parameter für die nach Anklageerhebung von einem Schwurgericht zu lösenden Aufgaben kann so eingesetzt werden, dass das Verfahren gegen einen 95-jährigen Angeklagten schließlich scheitert.

Schauen wir schließlich auf Richter, die es nicht ertragen können, von einem Obergericht über die Voraussetzungen der Verhandlungsfähigkeit belehrt zu werden. Denn allein das OLG Rostock hat das Neubrandenburger Gericht gezwungen, das Verfahren gegen Zafke formal zu beginnen. Wohin es diese Richter führt, auf dem Rücken des 87-jährigen Walter Plywaski einen Stellvertreterkrieg gegen das OLG zu führen, klärt nun die Staatsanwaltschaft Stralsund.

Es muss geklärt werden, ob Rechtsbeugung vorliegt, als die Richter zum zweiten Mal den Nebenkläger vor die Tür setzten. Nach zwei ausdrücklichen Anordnungen des OLG auf Zulassung der Nebenklage taten sie dies wider besseres Wissen.
Die offene Rebellion gegen ein Oberlandesgericht ist tabu. So schlugen sie auf den Überlebenden von Auschwitz ein.

Der Autor ist Rechtsanwalt und hat in zahlreichen Auschwitz-Prozessen, auch im Neubrandeburger Verfahren, Nebenkläger vertreten.

Exklusiv

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