Parteienfinanzierung

»Der NPD den Geldhahn zudrehen«

Zentralratspräsident Josef Schuster Foto: ZR

Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßt die heute vom Bundestag verabschiedeten gesetzlichen Änderungen der Parteienfinanzierung. Der Gesetzgeber habe damit die logischen Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur NPD gezogen.

Zentralratspräsident Josef Schuster sagte dazu: »Es wird höchste Zeit, dass wir verfassungsfeindlichen Parteien wie der NPD den Geldhahn zudrehen können. Es ist unerträglich, dass Parteien mit Steuergeldern demokratiefeindliche, menschenverachtende oder wie im Fall der NPD an den Nationalsozialismus anknüpfende Propaganda verbreiten können.« Das Gesetz könne dem endlich einen Riegel vorschieben.

anträge Wichtig wäre, dass das Bundesverfassungsgericht über die Anträge auf Ausschluss von der Parteienfinanzierung rasch entscheidet. Andernfalls könnte das Gesetz ein zahnloser Tiger werden, so Schuster. »Wir hoffen, dass die neuen gesetzlichen Möglichkeiten dazu beitragen werden, dass die NPD endgültig in der Bedeutungslosigkeit verschwindet.«

Mit einer Mehrheit von 502 Stimmen stimmte der Bundestag am Donnerstag in Berlin für eine entsprechende Grundgesetzänderung. 57 Abgeordnete stimmten dagegen, 20 enthielten sich. Darüber entscheiden muss wie beim Parteienverbot das Bundesverfassungsgericht.

In Karlsruhe war im Januar erneut ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD gescheitert. Wegen des Bedeutungsverlusts der Partei lehnte das höchste deutsche Gericht ein Verbot ab, erkannte aber an, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und deutete Handlungsspielräume bei der Parteienfinanzierung an.

entwurf Die Grundgesetzänderung, für die im Parlament eine Zweidrittelmehrheit notwendig war, wurde nach einem Entwurf der Koalition von Union und SPD beschlossen. Die Grünen stimmten dagegen, ein Teil der Linken dafür, während sich der andere Teil enthielt.

Ein zusätzlich verabschiedetes Gesetz mit Änderungen unter anderem im Steuerrecht soll dafür sorgen, dass mit dem Entzug der Gelder aus der staatlichen Parteienfinanzierung auch steuerliche Begünstigungen für die Partei und Zuwendungen an diese wegfallen. Der Ausschluss von der Finanzierung soll nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für sechs Jahre gelten. Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat können eine Verlängerung beantragen.

»Feinde der Demokratie muss der Staat nicht finanzieren«, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) anlässlich des Bundestagsbeschlusses. Steuermittel für die NPD seien eine »staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze«. 2015 erhielt die NPD noch 1,3 Millionen Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung. ja/epd

Kommentar

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