Meinung

Das »gewöhnliche« Ghetto

Martin Krauß Foto: Stephan Pramme

Die Personengruppe, die aus ihrer in nationalsozialistischen Ghettos geleisteten Arbeit Rentenansprüche an Deutschland hat, umfasst mittlerweile nur noch einige Dutzend Menschen. Es stellt sich die Frage, warum die reiche Bundesrepublik nicht allen Verpflichtungen nachkommt. Ökonomische Gründe dürften es nicht sein. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass es schlicht Desinteresse ist, auf das die Vertreter der sogenannten Opferverbände stoßen.

Der Reihe nach: Erst durch lange und zähe Verhandlungen war es 2014 zu einer Regelung gekommen, wie die mehrheitlich jüdischen früheren Ghettoarbeiter ihre Rente, die meist nur im zwei- oder niedrigen dreistelligen Eurobereich liegt, erhalten. Da für diese Arbeit unter unwürdigen Bedingungen tatsächlich Sozialabgaben bezahlt, zumindest vermerkt, wurden, haben sie völlig berechtigte Ansprüche. Auch wenn der Lohn oft nur aus einem Stück Brot oder einem Teller Suppe bestand: Sie arbeiteten, es wurden Werte geschaffen, die wurden verkauft, Unternehmer verdienten daran. Folglich waren – und sind! – Bemühungen, die Ansprüche abzuwehren, schlicht unanständig.

murren Als der Durchbruch 2014 erzielt worden war – interessanterweise spielte hier Druck der israelischen Regierung eine wichtige Rolle –, war das Aufatmen der Rentenpolitiker förmlich zu hören: Endlich sind wir diese lästigen Antragsteller los. Doch welch Murren, als sich kurze Zeit später herausstellte, dass man eine Personengruppe vergessen hatte: die noch in Polen lebenden jüdischen Ghettoarbeiter. Unwillig wurde nachgebessert, ein Abkommen geschlossen.

Doch nun stellt sich heraus, dass es eine weitere Rentenlücke gibt, die solche Menschen – vor allem Juden und Roma – betrifft, die schon als Kinder im Ghetto arbeiten mussten. Auch die hatten Lohn erhalten, auch für sie wurden Sozialabgaben abgeführt, auch ihnen steht Rente zu. Aber, so formuliert es die Bundesregierung, das könne es nicht geben, »unter gewöhnlichen Bedingungen« sei bei unter 14-Jährigen nämlich nicht davon auszugehen, dass für ihre Lohnarbeit Rentenbeiträge gezahlt wurden.

»Gewöhnliche Bedingungen« in einem nationalsozialistischen Ghetto? Klarer als durch die Andeutung, der Nationalsozialismus sei im Wesentlichen irgendetwas Ungewöhnliches gewesen, lässt sich das Desinteresse am Leid dieser Menschen nicht formulieren.

KiKA, Kinderkanal, öffentlich-rechtlicher Fernsehkanal von ARD und ZDF (Symbolbild)

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