Einspruch

Das dritte Geschlecht

Heide Sobotka Foto: Stephan Pramme

»Gelobt seist Du, der Du mich nicht als Frau erschaffen hast« – diese Worte sprechen fromme Juden beim täglichen Morgengebet. Dankbar kann vor allem sein, wer entweder als Mann oder als Frau zur Welt gekommen ist: In Deutschland leben etwa 80.000 bis 160.000 intersexuelle Menschen, die nicht mit eindeutigen Geschlechtsmerkmalen geboren wurden.

Wer diese besitzt, wem in der Pubertät Brüste oder Bart wachsen, kann oft nicht nachempfinden, welch schweren Konflikten intersexuelle Menschen ausgesetzt sind, die man umgangssprachlich auch als Zwitter oder Hermaphroditen bezeichnet. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Frage des Geschlechts dieser Menschen in der Geburtsurkunde offenbleiben kann, ist daher mutig und richtig, aber sie kommt für viele Betroffene zu spät.

beispiele Wir kennen prominente Beispiele aus dem Sport: Die 800-Meter-Läuferin Caster Semenya (26) aus Südafrika lebt als Frau, hat aber auch männliche Geschlechtsmerkmale. In den Stadien dieser Welt wird gegen sie der Vorwurf erhoben, sie sei im Grunde ein Mann, gegen den Frauen keine Chancen hätten. Semenya selbst erwehrt sich der Vorwürfe mit einer drastischen, aber treffenden Antwort: »Ich muss – wie ihr – im Sitzen pinkeln.«

Bislang wurden Intersexuelle zu dem Geschlecht gezählt, das augenscheinlich das dominantere ist. In den meisten Fällen operieren Ärzte zu diesem »dominanteren Geschlecht« hin, ohne zu berücksichtigen, dass dieses Geschlecht für die Betroffenen das falsche sein kann. Durch das Gerichtsurteil haben jetzt sowohl die Eltern wie auch später die Kinder die Möglichkeit, selbst über ihre Geschlechtlichkeit zu entscheiden, in ihren Körper hineinzuwachsen und ihn akzeptieren zu lernen.

Der Alltag der Menschen ohne eindeutiges Geschlecht ist oft schwierig, ihre psychischen Nöte sind groß. Auch in religiöser Hinsicht ist ihr Status schwierig. Nun haben sie wenigstens das Gesetz auf ihrer Seite – und damit die offizielle Anerkennung, als diejenigen geboren zu sein, die sie sind.

Belgien

IS droht mit Anschlägen auf Synagogen und Kirchen

Die Hintergründe

 18.12.2025

Umbenennung

Yad-Vashem-Straße in Berlin: Wegner will schnelle Umsetzung

Nach der israelischen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem soll ein Straßenabschnitt im Herzen von Berlin benannt werden. Der Regierende Bürgermeister hofft auf eine schnelle Umsetzung

von Jonas Grimm  18.12.2025

Kairo

Ägypten: Angeblich Pläne für USA-Reise von Präsident al-Sisi

Seit Beginn des Gaza-Kriegs sollen Israels Premier und Ägyptens Staatschef keinen Kontakt gehabt haben. Wird sich al-Sisi mit Hilfe eines Gas-Deals zu einem Treffen in den USA bewegen lassen?

 18.12.2025

Bildungsministerkonferenz

Publizist Friedman: Leben jüdischer Kinder schlecht wie nie seit 1945

Schulen als Bildungsorte für Demokratie und Menschenrechte, gegen Hass und Antisemitismus: Der Publizist Michel Friedman sieht hier große Defizite in Deutschland

 18.12.2025

Australien

Polizei in Sydney stoppt Verdächtige – Pläne vereitelt?

Nur wenige Tage nach den tödlichen Schüssen an Sydneys weltberühmten Bondi Beach gibt es einen Einsatz von Anti-Terror-Einheiten. Die Verdächtigen sollen auf dem Weg zum Strand gewesen sein

 18.12.2025

Revision

Melanie Müller wehrt sich gegen Urteil zu Hitlergruß

Melanie Müller steht erneut vor Gericht: Die Schlagersängerin wehrt sich gegen das Urteil wegen Zeigens des Hitlergrußes und Drogenbesitzes. Was bisher bekannt ist

 18.12.2025

Thüringen

Klage der rechtsextremen AfD gegen Verfassungsschutzchef teils erfolgreich

In einem Punkt wurde den Klägern recht gegeben, in zwei anderen nicht. Es geht um Äußerungen von Stephan Kramer in einem Medienbericht

 18.12.2025

Verbundenheit

Chanukka und Advent: Licht gegen den Hass

Im Namen der Evangelischen Kirche in Deutschland versichert die Ratsvorsitzende Bischöfin Kirsten Fehr der jüdischen Gemeinschaft ihren Beistand und ihre Solidarität

von Bischöfin Kirsten Fehrs  18.12.2025

Landgericht Berlin

Gericht: »From the River to the Sea« ist Aufruf zur Judenvernichtung

Die 2. Große Strafkammer des LG Berlin I hat einen Mann wegen der Verwendung der Parole zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun muss wohl der Bundesgerichtshof ein abschließendes Urteil fällen

 18.12.2025