Einspruch

Das dritte Geschlecht

Heide Sobotka Foto: Stephan Pramme

»Gelobt seist Du, der Du mich nicht als Frau erschaffen hast« – diese Worte sprechen fromme Juden beim täglichen Morgengebet. Dankbar kann vor allem sein, wer entweder als Mann oder als Frau zur Welt gekommen ist: In Deutschland leben etwa 80.000 bis 160.000 intersexuelle Menschen, die nicht mit eindeutigen Geschlechtsmerkmalen geboren wurden.

Wer diese besitzt, wem in der Pubertät Brüste oder Bart wachsen, kann oft nicht nachempfinden, welch schweren Konflikten intersexuelle Menschen ausgesetzt sind, die man umgangssprachlich auch als Zwitter oder Hermaphroditen bezeichnet. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Frage des Geschlechts dieser Menschen in der Geburtsurkunde offenbleiben kann, ist daher mutig und richtig, aber sie kommt für viele Betroffene zu spät.

beispiele Wir kennen prominente Beispiele aus dem Sport: Die 800-Meter-Läuferin Caster Semenya (26) aus Südafrika lebt als Frau, hat aber auch männliche Geschlechtsmerkmale. In den Stadien dieser Welt wird gegen sie der Vorwurf erhoben, sie sei im Grunde ein Mann, gegen den Frauen keine Chancen hätten. Semenya selbst erwehrt sich der Vorwürfe mit einer drastischen, aber treffenden Antwort: »Ich muss – wie ihr – im Sitzen pinkeln.«

Bislang wurden Intersexuelle zu dem Geschlecht gezählt, das augenscheinlich das dominantere ist. In den meisten Fällen operieren Ärzte zu diesem »dominanteren Geschlecht« hin, ohne zu berücksichtigen, dass dieses Geschlecht für die Betroffenen das falsche sein kann. Durch das Gerichtsurteil haben jetzt sowohl die Eltern wie auch später die Kinder die Möglichkeit, selbst über ihre Geschlechtlichkeit zu entscheiden, in ihren Körper hineinzuwachsen und ihn akzeptieren zu lernen.

Der Alltag der Menschen ohne eindeutiges Geschlecht ist oft schwierig, ihre psychischen Nöte sind groß. Auch in religiöser Hinsicht ist ihr Status schwierig. Nun haben sie wenigstens das Gesetz auf ihrer Seite – und damit die offizielle Anerkennung, als diejenigen geboren zu sein, die sie sind.

Washington D.C.

Trump: Laut CIA ist Modschtaba Chamenei homosexuell

Im Iran werden homosexuelle Handlungen strafrechtlich verfolgt. Je nach Auslegung drohen harte Strafen, darunter Haft, körperliche Züchtigung oder sogar die Todesstrafe

 27.03.2026

Kommentar

Lieber Meron Mendel, das ist keine Politik mit Kettensäge. Das nennt man Demokratie!

Öffentliche Mittel sind an Wirkung gebunden. Maßnahmen müssen überprüfbare Ergebnisse erzielen. Bleibt diese Wirkung aus, endet ihre Legitimation

von Stefan Hensel  27.03.2026

Osterholz-Scharmbeck

Die Linke macht Mullah-Regime-Fan zum Bürgermeisterkandidaten

Yunus Cakar fällt durch Holocaustrelativierung und Terrorunterstützung auf. Nun will er als »Brückenbauer« ins Rathaus

 27.03.2026

Berlin

Pistorius: Europa ist dank Nato vor Irans Raketen sicher

Der Verteidigungsminister ist wegen der Reichweite iranischer Raketen bis nach Europa nicht alarmiert. Er verweist auf die Nato-Luftverteidigung und den Aufbau des Raketenabwehrsystems Arrow 3

 27.03.2026

Washington D.C.

Trump: Iran »bettelt« um Abkommen

»Der Grund, warum sie eine Vereinbarung wollen, ist, dass sie völlig fertiggemacht wurden«, sagt der amerikanische Präsident

 27.03.2026

Arlington

Bericht: USA erwägen massive Truppenaufstockung im Nahen Osten

Weitere 10.000 US-Soldaten könnten in die Region verlegt werden. Ein »entscheidender Schlag« gegen das Teheraner Regime wird diskutiert

 27.03.2026

Nahost

43-jähriger Israeli stirbt bei Raketenangriff der Hisbollah

Die Kämpfe zwischen der libanesischen Terrororganisation und der israelischen Armee dauern an. Die Lage im Überblick

 27.03.2026

Krieg gegen Iran

USA könnten Abfangraketen für die Ukraine nach Nahost umleiten

Schicken die USA für die Ukraine vorgesehene Rüstungsgüter in den Nahen Osten? Ein Bericht der »Washington Post« sorgt Aufsehen - vor allem, weil eine Nato-Initiative betroffen sein könnte

 26.03.2026

Meinung

Lahav Shapiras Fall hätte vor Gericht verhandelt werden müssen

Der jüdische Student wirft der FU Berlin vor, ihn nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt zu haben. Doch die Richter wiesen seine Klage mit einer Begründung ab, die nur schwer nachzuvollziehen ist

von Matthias Fuchs  26.03.2026