Debatte

Bundesweite Kampagne fordert AfD-Verbot

Die Inhalte der AfD begründen die Forderung nach einem Verbot der Partei Foto: picture alliance/dpa

Ein Bündnis von zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert vor dem Hintergrund von Zuwächsen für die AfD bei den Europa- und Kommunalwahlen ein Verbot der Partei. Julia Dück von der Kampagne »Menschenwürde verteidigen - AfD-Verbot jetzt« warnte am Montag in Berlin bei der Vorstellung der Initiative, die Gesellschaft befinde sich an einem Wendepunkt. Die AfD verstoße gegen das Grundgesetz, denn sie unterteile Menschen nach rassistischen Kriterien.

Die Kampagne forderte von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, ein AfD-Verbotsverfahren zu starten. Unterstützt wird die Forderung nach einem Verbotsverfahren von Vertretern unter anderem des Paritätischen Wohlfahrtverbandes und des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV). Auch der Leiter der Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, der Historiker Jens-Christian Wagner, gehört zu den Unterstützern.

Wagner begründete seine Unterstützung für die Kampagne unter anderem mit offen verfassungsfeindlichen Positionen der Partei, einem völkischen Staatsbürgerverständnis der AfD und mit dem Konzept der Vertreibung von Millionen Staatsbürgern aus Deutschland. Die AfD hetze gegen demokratische Parteien und entmenschliche ihre politischen Gegner. Überdies betreibe sie Geschichtsrevisionismus und arbeite mit gewaltbereiten Neonazis sowie Reichsbürgern zusammen.

Grund für ein Verbotsverfahren sollten nicht Wahlergebnisse, sondern die Verfassungsfeindlichkeit sein

Grund für ein Verbotsverfahren sollten demnach nicht die jüngsten Wahlergebnisse, sondern einzig die Verfassungsfeindlichkeit sein. Wagner forderte, allein nach juristischen Kriterien zu handeln und nicht auf der Basis von politischen Gründen.

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen, Ulrich Schneider, sagte, viele Mitgliedsorganisationen des Wohlfahrtsverbands, die sich etwa um Geflüchtete, Behinderte oder Transsexuelle kümmerten, hätten mittlerweile Angst. Es gebe Anfeindungen, gerade im Bereich der Arbeit mit Geflohenen. Schneider wies in diesem Zusammenhang unter anderem auf die Teilnahme von AfD-Vertretern an einem Treffen mit Rechtsextremen in Potsdam hin, bei dem mutmaßlich über die »Remigration«, also die Abschiebung, von Millionen Menschen aus Deutschland diskutiert wurde.

Auch Forderungen von AfD-Vertretern nach einer Beendigung der Inklusion von Behinderten machten Angst, sagte Schneider. Die Grundlage der Arbeit des Paritätischen sei Artikel 1 des Grundgesetzes, nach dem die Menschenwürde zu achten und zu schützen ist.

Teilnahme von AfD-Vertretern an einem Treffen mit Rechtsextremen in Potsdam: Thema »Remigration«

Berenice Böhlo vom RAV-Vorstand, warnte, die AfD bedrohe die Menschenwürde. Ihre Ziele seien ein Angriff auf das Wohlergehen und die körperliche Unversehrtheit unzähliger Menschen.

Der Anwalt Lukas Theune äußerte sich optimistisch über die Erfolgsaussichten für einen AfD-Verbotsantrag. Dabei müsse festgestellt werden, dass die Partei aktiv verfassungsfeindliche Ziele verfolgt sowie die Macht und Mittel habe, um die freiheitlich demokratische Grundordnung zu bedrohen. Eine Gesinnung reiche dafür nicht aus. Theune zufolge hat die Partei mittlerweile eine so große Bedeutung, sodass sie nicht nur von der Parteienfinanzierung auszuschließen sei, sondern auch verboten werden müsse. epd

Johann Wadephul

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