Die Bundesregierung soll sich stärker um die Aufarbeitung der sogenannten Euthanasie-Morde und Zwangssterilisationen während der NS-Diktatur kümmern.
In einem am Donnerstagabend beschlossenen Antrag von SPD, Union, den Grünen und der FDP fordern die Bundestagsabgeordneten die Regierung auf, ein Projekt auf die Beine zu stellen, um bundesweit Patientenakten und Personalunterlagen der Täter zu konservieren. Diese sollten dann für Forschungs- und Bildungszwecke nutzbar gemacht werden.
Beteiligt werden sollen demnach die Gedenkstätten, das Institut für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin an der Berliner Charité sowie Behindertenverbände. Der Bund müsse zudem die Gedenkstätten in ihrer Arbeit auch künftig unterstützen. Dem Antrag zufolge sollen die Opfer der sogenannten Euthanasie-Morde und Zwangssterilisationen zudem offiziell als Verfolgte des NS-Regimes anerkannt werden.
Euthanasie heißt wörtlich übersetzt »angenehmer Tod«. In Deutschland ist der Begriff stark mit der Zeit des Nationalsozialismus und der ideologischen Rechtfertigung von Tötungen verbunden. Nach Schätzungen wurden damals rund 300.000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen ermordet und etwa 400.000 Menschen zwangssterilisiert. kna