Am Dienstag wurde in Karlsruhe das Urteil zur NPD gesprochen, doch schon Ende Dezember berichtete die »Bild«-Zeitung, die Bundesregierung gehe von einer Ablehnung des Verbotsantrags aus.
Das Verfahren begann vor über vier Jahren mit dem einmütigen Beschluss des Bundesrates, beim obersten deutschen Gericht ein Verbot der rechtsextremen Partei zu beantragen. Die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP unterstützte den Antrag nicht, ebenso wenig der Bundestag, der einen entsprechenden Vorstoß der SPD-Fraktion ablehnte. Das zeigt, wie umstritten das Vorhaben bei den politischen Parteien damals war.
anlauf Dem schließlich im Dezember 2013 vom Bundesrat in Karlsruhe eingereichten Verbotsantrag war bekanntlich 2001 ein erster Versuch vorausgegangen, die NPD auf juristischem Weg zu stoppen. Die damals von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat gestellten Anträge wurden zwei Jahre später aus Verfahrensgründen eingestellt. Eine Sperrminorität aus drei der sieben Richter hatte bei der NPD die Gefahr der »fehlenden Staatsferne« gesehen: Zu viele V-Leute des Verfassungsschutzes waren auch in der Führungsebene der Partei tätig gewesen. Ob es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt, prüfte Karlsruhe gar nicht erst.
Ihre erste Hochphase hatte die 1964 als Sammelbecken alter und neuer Nazis gegründete NPD bereits Ende der 60er-Jahre. Binnen drei Jahren zog sie in sieben der elf westdeutschen Landesparlamente ein. Schon damals wurde über ein Verbot diskutiert. 1968 bescheinigte ihr das Landgericht Hannover, »neonazistisch« und »rechtsradikal« zu sein: Die NPD verherrliche nazistisches Gedankengut und gefährde die demokratische Grundordnung.
Doch Politiker wie der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Heinz Kühn (SPD) sprachen sich gegen ein Verbot aus. Solange sich die NPD »auf dem Wege des Vormarsches über die Wahlurne« befinde, könne sie sonst erst recht profitieren, indem sie sich nämlich als Opfer der etablierten Parteien inszeniere. Als die »Nationaldemokraten« 1969 mit einem Wahlergebnis von 4,3 Prozent knapp den Einzug in den Bundestag verpassten, begann eine Phase des Niedergangs, ein Verbot wurde lange Zeit nicht mehr ernsthaft erwogen.
schwäche Ihre Erfolglosigkeit bewahrte die NPD vor dem Verbot. In dem internen Papier der Bundesregierung, aus dem die »Bild«-Zeitung im Dezember zitierte, hieß es damals, das Verbotsverfahren könne scheitern, weil die Partei angesichts der vielen Wahlniederlagen die »Schwelle zur Gefährdung« der Demokratie nicht überschritten habe. Tatsächlich ist die NPD seit 2016 in keinem einzigen Landtag mehr vertreten.
Ob die Rechtsextremisten daher weniger gefährlich sind, ist aber umstritten. Der Potsdamer Politikwissenschaftler Gideon Botsch warnt davor, »die NPD zu unterschätzen«. Sie habe beispielsweise »in den aktuellen flüchtlingsfeindlichen Kampagnen neben anderen Akteuren eine tragende Rolle gespielt«, sagte er der Jüdischen Allgemeinen. Auch das Präsidium des Zentralrats der Juden in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach für ein Verbot der NPD ausgesprochen. Fest steht, dass der Hass auf Juden in der NPD immer prägend war.
»Offen verfassungsfeindlich« nennt auch der Grünen-Politiker Volker Beck die NPD, glaubt jedoch, sie sei »zu schwach, um unsere Demokratie zu gefährden«. Der Münchner Historiker Michael Wolffsohn sagt, ein Scheitern des Verfahrens zeige »den Gutmeinenden, dass ihre Strategie beim notwendigen Kampf gegen alte und neue Nazis leider untauglich ist«. Gefährlicher als die NPD seien derzeit die Islamisten, so Wolffsohn.
gefahr Gideon Botsch weist dagegen auf einen juristisch brisanten Aspekt hin: »Geht das Gericht davon aus, dass für ein Verbot nicht nur der Charakter der Partei ausschlaggebend ist, sondern auch die real von ihr ausgehende Bedrohung, hat das sehr weitreichende Konsequenzen.« Bislang habe die Gefahr, die von einer Partei ausgeht, für die Frage eines Verbots keine Rolle gespielt, nur ihr aggressiv-kämpferischer Versuch, die Verfassungsordnung zu beseitigen.
Hätte Karlsruhe geurteilt, dass Nazis erst stark sein müssten, ehe man juristisch und politisch gegen sie vorgehen darf, hätte bedeutet das laut Botsch eine Schwächung der Zivilgesellschaft bedeutet: »Die Konsequenzen in der täglichen Abwehr von Rechtsextremismus und auch und vor allem Antisemitismus wären erheblich.«