Sachsen

Auschwitz-Komitee begrüßt Berufsverbot für »AfD-Richter«

Jens Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag – seine geplante Rückkehr in den Richterdienst hatte Proteste ausgelöst. Foto: IMAGO/Sven Ellger

Der rechtsextreme frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier muss seinen Richterstuhl vorerst räumen. Das Dienstgericht für Richter in Leipzig untersagte Maier am Freitag in einem Eilverfahren die Amtsgeschäfte.

Das Vorgehen sei zeitlich begrenzt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag des sächsischen Justizministeriums, Maier in den Ruhestand zu versetzen, teilte das Dienstgericht in Leipzig mit. Über die Ruhestandsregelung werde gesondert entschieden.

GLAUBWÜRDIGKEIT Das Gericht befürchtet, dass Maier »aufgrund seiner exponierten Tätigkeit im ›Flügel‹ der AfD in der Öffentlichkeit als Rechtsextremist wahrgenommen werde«. Dies könne zu einer schweren Beeinträchtigung der Rechtspflege führen, weil seine Rechtsprechung nicht mehr als glaubwürdig erscheinen könne.

Politiker und Verbände begrüßten die Entscheidung. »Wir begrüßen, dass dem rechtsextremen Ex-Abgeordneten Jens Maier vorerst die Rückkehr auf den Richterstuhl verwehrt bleibt«, erklärte die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Sylvia Ruge, in Berlin. Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hätten im Richteramt nichts verloren.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Bürgerinnen und Bürger müssten sich auf den Rechtsstaat verlassen können. Dies wäre Ruge zufolge »unmöglich, wenn sie dem Urteil eines Richters ausgesetzt sind, der eben diesen Rechtsstaat verachtet«.

ZEICHEN Auch das Internationale Auschwitz Komitee reagierte mit Erleichterung. Der Beschluss sei eine »beispielhafte Entscheidung für die Demokratie«, erklärte der Vizepräsident des Auschwitz Komitees, Christoph Heubner. Er sehe darin ein »weithin sichtbares Zeichen, dass der demokratische Rechtsstaat wehrhaft sein will und nicht gewillt ist, sich von Rechtsextremen vorführen und missbrauchen zu lassen«.

Der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufte Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag und war Mitte März in den sächsischen Justizdienst zurückgekehrt. Seine Arbeit hatte er am 14. März am Amtsgericht Dippoldiswalde aufgenommen.

Laut Entscheidung des Dienstgerichtes lasse »der öffentliche Eindruck des Richters ihn gegenwärtig nicht mehr als tragbar erscheinen«. Maier biete »voraussichtlich nicht die Gewähr, sein Amt verfassungstreu, unparteiisch und uneigennützig und ohne Ansehen der Person zu führen«. Ein Richter habe nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb seines Amtes, auch bei politischen Betätigungen, sich so zu verhalten habe, dass das Vertrauen in seine Integrität und Unabhängigkeit nicht gefährdet wird.

BEGRÜNDUNG Der Beschluss des Dienstgerichts für Richter sei unanfechtbar, hieß es weiter. Maier erhalte weiter Dienstbezüge und im Fall einer Versetzung in den Ruhestand auch Ruhestandsbezüge. Die Aktivitäten Maiers im offiziell aufgelösten »Flügel« konnte das Gericht nach eigenen Angaben heranziehen, auch wenn sie in eine Zeit fielen, in der Maier Bundestagsabgeordneter war und sein Richterdienstverhältnis ruhte.

Auch CDU, SPD, Grüne und Linke im sächsischen Landtag begrüßten die Gerichtsentscheidung. Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) sprach von einer bundesweiten Signalwirkung. Verfassungsfeinde würden im Justizdienst nicht geduldet. Der Fall Maier war Anfang Januar bekannt geworden. Ministerin Meier war wegen ihres anfangs zurückhaltenden Agierens scharf kritisiert worden. epd

Umfrage

Studie: Für die meisten muslimischen Schüler ist der Koran wichtiger als deutsche Gesetze

Fast die Hälfte der Befragten will einen islamischen Gottesstaat

 22.04.2024

Vereinte Nationen

»Whitewash«: UNRWA-Prüfbericht vorgelegt

Eine Untersuchung sollte die schweren Vorwürfe gegen das UN-Hilfswerk aufklären - vorab sickerten erste Details durch

von Michael Thaidigsmann  22.04.2024

Berlin

Ausstellung will Leben in Geiselhaft simulieren

In der Fasanenstraße werden in einem Container die Bedingungen der Geiseln in Gaza simuliert

von Pascal Beck  22.04.2024

Rechtsextremismus

»Höckes Sprachgebrauch ist ein klarer Angriff - und erfolgreich«

Der Soziologe Andreas Kemper zu Strategien des AfD-Politikers

von Nils Sandrisser  22.04.2024

Frankreich

Französischer Bürgermeister zeigt Hitlergruß - Rücktrittsforderungen

Die Präfektur Val-de-Marne will die Justiz einschalten

 22.04.2024

Meinung

Der Fall Samir

Antisemitische Verschwörungen, Holocaust-Relativierung, Täter-Opfer-Umkehr: Der Schweizer Regisseur möchte öffentlich über seine wirren Thesen diskutieren. Doch bei Menschenhass hört der Dialog auf

von Philipp Peyman Engel  22.04.2024

Österreich

Vier Deutsche nach Gedenkbesuch bei Hitlers Geburtshaus angezeigt

Die Verdächtigen waren nach Braunau gefahren, um dort weiße Rosen niederzulegen

 22.04.2024

Berlin

Große KZ-Gedenkstätten gegen Schüler-Pflichtbesuche

Die Unionsfraktion hatte sich dafür ausgesprochen

 22.04.2024

Meinung

Erinnert euch an Ägypten

Nur eine Handvoll Mitglieder zählen die Gemeinden in Kairo und Alexandria heute. Jedoch haben die wenigsten Juden ihre Heimat aus religiöser Sehnsucht verlassen – sie wurden gewaltvoll vertrieben

von Mascha Malburg  22.04.2024