München/Weiden

Aufstachelung zum Judenhass: Anklage gegen Imam

Foto: picture alliance / dpa

Volksverhetzung lautet der Vorwurf gegen einen Imam im oberpfälzischen Weiden. Wie erst heute bekannt wurde, erhob die Generalstaatsanwaltschaft München bereits am 25. September Anklage gegen ihn.

Der 37-jährigen Vorbeter kommt ursprünglich aus Syrien. Einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft zufolge wird ihm konkret vorgeworfen, am 7. Oktober 2023, nach den Massakern des palästinensischen Terrors in Israel, 50 Gläubige zur Tötung von Juden aufgerufen zu haben.

Bei der Verlesung von Fürbitten habe er der Terrorgruppe Hamas den Sieg gewünscht und Gott gebeten, Juden zu töten. So habe er zu einem feindseligen Klima beigetragen, dass Angriffe gegen Juden begünstige.

Religionsfreiheit »nicht schrankenlos«

Laut Mitteilung wurde zunächst die Staatsanwaltschaft in Weiden tätig, nachdem diese von Sicherheitsbehörden, also mutmaßlich der Polizei oder dem Landesverfassungsschutz, über die Aussagen des Imams informiert worden war. Das Ermittlungsverfahren wurde aufgrund der Natur der Vorwürfe später von der Zentralen Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Justiz in München übernommen.

Wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte, soll nun das Amtsgericht Weiden über die Zulässigkeit der Anklage entscheiden. Das Recht auf Religionsfreiheit werde »nicht schrankenlos« gewährt. Vielmehr finde es seine Grenzen »im Lebensrecht anderer Menschen«, heißt es in der Mitteilung.

Bei einer Verurteilung drohen dem Verdächtigen bis zu fünf Jahre Haft.

Erwähnung im Verfassungsschutzbericht

Das Islamische Zentrum Weiden wurde bereits im bayerischen Verfassungsschutzbericht für 2023 erwähnt. »Der salafistische Moscheeverein bediente in mehreren Freitagsgebeten mit Blick auf die Eskalation antisemitische Feindbilder«, heißt es darin.

In »Bild« wurde eine Stellungnahme des Islamischen Zentrums wiedergegeben, in der es hieß, der Vorstand habe den Imamen die Anweisung erteilt, bei Freitagsgebeten keine antisemitischen Inhalte zu äußern. Die Anordnung wurde offenbar nicht gewissenhaft befolgt.

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