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Antisemitismus: Verfahren zur Kündigung einer Redakteurin geht weiter

Sitz des Senders in Bonn Foto: picture alliance/dpa

Der juristische Streit um die Kündigung einer Redakteurin der Deutschen Welle wegen antisemitischer Äußerungen geht weiter. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg habe am Mittwoch über die Berufung des Senders gegen ein Urteil des Arbeitsgerichtes Berlin verhandelt, teilte ein Gerichtssprecher im Anschluss mit.

Für die Beweisaufnahme wurde demnach ein Fortsetzungstermin vereinbart (AZ: 23 Sa 1107/22). Ein konkretes Datum stehe noch nicht fest.

Das Arbeitsgericht Berlin hatte im November 2022 der Kündigungsschutzklage der Redakteurin stattgegeben und die Deutsche Welle zur Weiterbeschäftigung verurteilt. (AZ: 22 Ca 1647/22). Die Kündigung hatte der Sender damit begründet, dass sich die Mitarbeiterin in anderen Medien mehrfach israelfeindlich und antisemitisch geäußert habe.

Vertragsverhältnis Das Arbeitsgericht hatte erklärt, zwar könnten antisemitische Äußerungen ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Soweit es allerdings um Äußerungen gehe, die vor Bestehen eines Vertragsverhältnisses zur Deutschen Welle erfolgt seien, fehle es an einer für eine verhaltensbedingte Kündigung erforderlichen Vertragspflichtverletzung. Das gelte auch während einer vorherigen Beschäftigung der Frau auf Honorarbasis.

Die Deutsche Welle hatte eigenen Angaben zufolge nach Antisemitismus-Vorwürfen gegen die arabischsprachige Redaktion fünf Mitarbeitende suspendiert und eine Untersuchung in Auftrag gegeben. Die beauftragten externen Fachleute fanden demnach Hinweise auf punktuelles Fehlverhalten, aber angeblich keinen strukturellen Antisemitismus. epd

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