Judenhass

Antisemitismus: Demonstrationsverbot in Berlin eingehalten

Anhänger der auch von der EU als Terrororganisation eingestuften PFLP im Dezember 2021 in Nablus im Westjordanland Foto: imago images/ZUMA Wire

Die Verbote von zwei pro-palästinensischen Demonstration, die für das Wochenende in Berlin angemeldet waren, sind nach Polizeiangaben eingehalten worden. Am Samstagabend seien weder Versammlungsteilnehmer noch Auffälligkeiten im Nahbereich festgestellt worden, sagte eine Polizeisprecherin am Sonntag in Berlin.

Auch am Sonntagnachmittag sei niemand zu der zweiten verbotenen Demonstration erschienen. Die Polizei hatte die Versammlungen unter anderem wegen erwarteter antisemitischer und volksverhetzender Äußerungen untersagt.

Die Polizei sei am Samstag mit mehr als 350 und am Sonntag mit rund 300 Kräften im Einsatz gewesen, um die Versammlungsverbote im Bezirk Neukölln gegebenenfalls durchzusetzen, sagte die Polizeisprecherin. Der Anmelder der zunächst am Samstag geplanten Kundgebung gilt nach Gerichtsangaben als Aktivist der »Volksfront für die Befreiung Palästinas« (PFLP), die das Existenzrecht Israels ablehnt und vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) forderte am Sonntag ein Verbot der PFLP und der PFLP-nahen Organisation Samidoun. Beide Organisationen verhielten sich aggressiv-kämpferisch gegen die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und störten den öffentlichen Frieden, erklärte DIG-Präsident Volker Beck. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) müsse sie deshalb verbieten. Die PFLP stehe bereits seit 2002 auf der Terrorliste der EU.

Das Demonstrationsverbot für Samstag war am Freitagabend vom Berliner Verwaltungsgericht und am Samstagnachmittag vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt worden. Die Versammlungsbehörde habe die Kundgebung mit der Begründung verboten, dass Gewalttätigkeiten sowie volksverhetzende und antisemitische Äußerungen zu erwarten seien, betonte das Oberverwaltungsgericht. Das Gericht habe entschieden, dass der Verlauf früherer, deutlich ähnlicher Versammlungen diese Gefahrenprognose rechtfertige. (Az.: OVG 1 S 31/23)

Das Verwaltungsgericht hatte am Freitagabend betont, das Verbot sei plausibel. Es seien unter anderem antisemitische Äußerungen und Aufrufe zur Gewalt gegen Israel zu erwartet gewesen. Die Gefahrenprognose nehme auf mehrere frühere Versammlungen des Antragstellers im Mai 2021 und April 2022 Bezug. Diese seien hinsichtlich Motto und Teilnehmerkreis vergleichbar mit der am Donnerstag von der Polizei verbotenen Kundgebung. Dabei seien unter anderem Flaschen und Steine auf Polizeibeamte geworfen und ein Pressevertreter angegriffen worden. (Az.: VG 1 L 160/23)

Zur Begründung der aktuellen Verbote hatte die Polizei betont, es bestehe die unmittelbare Gefahr, dass es zu volksverhetzenden, antisemitischen Ausrufen, zu Gewaltverherrlichung und Einschüchterungen kommen könnte. Dabei wurde auch auf eine Demonstration am vergangenen Osterwochenende verwiesen.

Dort waren am Karsamstag Parolen wie »Tod den Juden« und »Tod Israel« gerufen worden. Gegen das für Sonntag erteilte Demonstrationsverbot wurden nach Polizeiangaben keine Rechtsmittel eingelegt.

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