Wiesbaden

Ali B. nun auch wegen Vergewaltigung verurteilt

Sicherheitssaal des Landgerichts Foto: dpa

Der Mörder der jüdischen Schülerin Susanna, Ali B., ist erneut schuldig gesprochen worden. Wegen der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs einer Elfjährigen hat das Landgericht Wiesbaden den 22-jährigen Iraker am Donnerstag zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Ali B. war im Sommer wegen des Mordes an Susanna (14) zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Er musste sich in dem neuen Wiesbadener Verfahren zusammen mit einem laut Staatsanwaltschaft mindestens 15-jährigen Afghanen verantworten. Dieser wurde zu vier Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt. Der Vergewaltigungsprozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, ebenso die Urteilsbegründung.

FLÜCHTLING Laut Anklage soll Ali B. das Kind Ende April 2018 in sein Zimmer in einer Wiesbadener Asylunterkunft gelockt und dort zum Sex gezwungen haben. Etwa einen Monat später sollen der irakische Flüchtling und der Mitangeklagte die damals Elfjährige nacheinander in der Nähe eines Supermarktes vergewaltigt haben.

Für Ali B. muss aus den Strafen im Fall Susanna und im Fall der Elfjährigen eine Gesamtstrafe gebildet werden.

Laut Staatsanwaltschaft soll der mitangeklagte Afghane die Elfjährige ein weiteres Mal im April oder Mai in einem Wald sexuell missbraucht haben. Bei diesem Übergriff sei auch ein Bruder von Ali B. dabei gewesen, der jedoch noch strafunmündig ist. Er soll das Mädchen ebenfalls vergewaltigt haben.

Das Gericht folgte in seinem Urteil den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Für Ali B. muss aus den Strafen im Fall Susanna und im Fall der Elfjährigen – sollten sie rechtskräftig werden – eine Gesamtstrafe gebildet werden, wie es am Donnerstag in Wiesbaden hieß.

SCHULD Nach 15 Jahren werde geprüft, ob eine vorzeitige Haftentlassung bei Ali B. möglich sei. Da im Fall Susanna die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, ist diese jedoch für den irakischen Flüchtling so gut wie ausgeschlossen. Zudem haben sich beide Kammern in ihren Urteilen mit Vorbehalt für eine Sicherungsverwahrung ausgesprochen.

Ihrer Mandantin gehe es sehr schlecht, berichtete Nebenklageanwältin Barbara Sauer-Kopic. Das Kind sei schwer traumatisiert, die Verteidiger hätten jedoch immer wieder ihre gutachterlich bestätigte Vernehmungsunfähigkeit angezweifelt. »Sie muss starke Medikamente nehmen, kann nicht schlafen und hat Angstzustände.«

Im Fall des Mordes an der Mainzer Schülerin Susanna war es der jetzt mit Ali B. verurteilte Afghane, der den Polizisten den entscheidenden Hinweis gab. Der damals 14-Jährige hatte sich bei der Polizei gemeldet und ausgesagt, dass Ali B. ihm von der Tat erzählt habe. Die Verteidigung des jungen Afghanen will gegen das Urteil vom Donnerstag Revision einlegen.  dpa

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