Die AfD klagt vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das dort ansässige Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Partei habe zwei Klagen und zwei Eilanträge eingereicht, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.
Darin beantragt die AfD zum einen, dem Verfassungsschutz zu verbieten, sie als Verdachtsfall einzustufen und dies öffentlich bekanntzugeben. Zum Zweiten beantragt die AfD, dem Verfassungsschutz zu verbieten, bekanntzugeben, über wie viele Mitglieder der sogenannte »Flügel« bis zur Selbstauflösung verfügte oder nach Informationen des Verfassungsschutzes heute noch verfügt. Die AfD beruft sich unter anderem auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit.
Darin beantragt die AfD zum einen, dem Verfassungsschutz zu verbieten, sie als Verdachtsfall einzustufen und dies öffentlich bekanntzugeben.
Die Gerichtssprecherin kündigte für Montag eine Zwischenentscheidung des Gerichts an, einen sogenannten Hängebeschluss. Dies ist eine vorläufige Entscheidung, die noch vor dem Eilantrag ergehen kann, also besonders kurzfristig.
Nach Medienberichten will das Bundesamt für Verfassungsschutz in der kommenden Woche eine Entscheidung über den weiteren Umgang mit der AfD treffen. Demnach solle die AfD zum rechtsextremistischen Verdachtsfall erklärt werden. Eine solche Kategorisierung kann, ebenso wie eine Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung, eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln nach sich ziehen.
Innerhalb der AfD hatte der Verfassungsschutz den 2015 vom Thüringer Landeschef Björn Höcke gegründeten »Flügel« im Frühjahr vergangenen Jahres als »erwiesen extremistische Bestrebung« eingestuft.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), erklärte, der Schritt zeige die Nervosität der AfD. »Offenbar erwartet sie, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz belastbare tatsächliche Anhaltspunkte für Extremismus nicht nur beim »Flügel«, sondern in der Gesamtpartei hat«, sagte er. »Es ist bezeichnend, dass die AfD eine mögliche Aufklärung der Öffentlichkeit juristisch
verhindern will, statt sich eindeutiger als bislang von Extremisten in ihren Reihen wie Herrn Höcke zu distanzieren.«
Innerhalb der AfD hatte der Verfassungsschutz den 2015 vom Thüringer Landeschef Björn Höcke gegründeten »Flügel« im Frühjahr vergangenen Jahres als »erwiesen extremistische Bestrebung« eingestuft. Dieser hat sich mittlerweile offiziell aufgelöst. dpa