Die Justiz beschäftigt sich nach wie vor mit dem Musiker Xavier Naidoo: Wie das Landgericht Mannheim auf Anfrage mitteilte, sind noch immer zwei Verfahren anhängig. Dabei gehe es unter anderem um frühere Vorwürfe wegen Volksverhetzung gegen den Sänger, der ein künstlerisches Comeback plant. »In beiden Verfahren ist noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden worden«, so ein Gerichtssprecher.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat in den vergangenen zwei Jahren zwei Anklagen gegen Naidoo wegen Volksverhetzung erhoben. In beiden Fällen geht es um Inhalte mit holocaustleugnendem und antisemitischem Charakter, die nach Behördenangaben über einen Telegram-Kanal verbreitet worden sein sollen.
Anwälte weisen Vorwürfe zurück
Naidoos Anwälte haben die Vorwürfe als falsch zurückgewiesen. Ihr Mandant sei unschuldig. Sie zeigten sich bei der Anklageerhebung vor einem Jahr überzeugt, dass das Landgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen werde. Es gebe keinen ausreichenden Tatverdacht. Naidoo lehne antisemitisches, rassistisches und fremdenfeindliches Gedankengut ab.
Naidoo hat sich als Soulsänger und mit der Gruppe Söhne Mannheims einen Namen gemacht. Er fiel später auf mit Aussagen, die ihm Antisemitismus- und Rassismus-Vorwürfe einbrachten, trat mit sogenannten Reichsbürgern auf, verbreitete Theorien der QAnon-Bewegung und polarisierte mit Äußerungen zur Corona-Pandemie.
Im Jahr 2022 veröffentlichte Naidoo ein Video, in dem er angab, sich jahrelang in Verschwörungserzählungen verrannt zu haben: »Ich habe Dinge gesagt und getan, die ich heute bereue«, sagte er.
Die Konzertagentur Live Nation hatte am Wochenende ein Konzert von Naidoo mit dem Titel »Bei meiner Seele« in der Kölner Lanxess Arena am 16. Dezember angekündigt. Demnach ist es sein erstes Konzert seit sechs Jahren. dpa