Restitutionsdebatte

Nachfahren fordern besseres Rückgaberecht für NS-Raubgut

Bis heute warten viele Nachfahren von NS-Opfern auf Rückgabe von geraubten Kunstgegenständen Foto: picture alliance/dpa

Internationale Anwälte, Historiker und Nachfahren von ehemaligen Eigentümern fordern von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), das Restitutionsrecht (Rückgaberecht) für NS-Raubgut in Deutschland zu verbessern. Sie wenden sich dagegen, Schiedsgerichte für NS-Restitutionsfälle noch vor den Neuwahlen im Kabinett zu beschließen, wie sie in einem am Dienstag vorgelegten Offenen Brief an Scholz schreiben. Stattdessen solle eine Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags durchgeführt werden, bei der das geplante Schiedsverfahren erörtert werde.

Die Kritik der Unterzeichner richtet sich vor allem gegen das von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) geplante Schiedsverfahrensrecht für die Restitution von NS-Raubgut. Dies verschlechtere die Situation der Opfer eklatant.

»Ganze Opfergruppen, wie verfolgte Kunsthändlerinnen und Kunsthändler, können mit den neuen Restitutionsregeln ihre während der NS-Zeit unter dem Druck der Verfolgung veräußerten Kunstwerke nicht mehr zurückerhalten«, heißt es in dem Brief. Auch jene Verfolgten, die Kulturgut im Zusammenhang mit ihrer Flucht aus Nazi-Deutschland oder aus einem von den Nazis besetzten Land veräußern mussten, würden aus Sicht der Unterzeichner künftig »nur noch einen sehr eingeschränkten Anspruch auf Restitution« erhalten.

Experten haben schon massive Kritik geäußert

Die Unterzeichner kritisieren das bisherige Vorgehen der Regierung: »Auf den letzten Metern der Legislaturperiode die Beratende Kommission NS-Raubgut abzuschaffen und ein für die Opfer schlechteres neues Verfahren zu beschließen, ist unredlich.«

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rückgabe von NS-Raubgut war bereits im Herbst bei einer Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses auf massive Kritik gestoßen.

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