Restitution

Gesetz zur Rückgabe von NS-Raubkunst gefordert

NS-Raubkunst aus ehemals jüdischem Besitz Foto: The Israel Museum, Jerusalem by Yair Hovav

Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen dringen auf eine gesetzliche Grundlage für die Rückgabe von NS-Raubkunst. An die Stelle bloßer Absprachen müsse »ein rechtsverbindliches, transparentes und normiertes System mit klaren Entscheidungskriterien« treten, schreiben der bayerische Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU), die nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerin Ina Brandes und die sächsische Kunstministerin Barbara Klepsch (beide CDU) in einem am Dienstag veröffentlichten Gastbeitrag bei »faz.net«.

Es sei ein enger Schulterschluss von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich, um ein bundesweit einheitliches Verfahren zu sichern, schreiben Blume, Brandes und Klepsch und appellieren an die Bundesregierung und Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne), »Verantwortung durch Recht zu übernehmen«.

Im Koalitionsvertrag verankert

Die Bundesregierung habe das Thema selbst im Koalitionsvertrag verankert, allein es fehle die Zugkraft. »Fatal wäre es, jetzt nicht die Gelegenheit zu nutzen, eine saubere rechtsstaatliche Lösung zu finden«, heißt es in dem Beitrag.

Blume, Brandes und Klepsch schlagen eine Schiedsgerichtsbarkeit vor. Das Schiedsverfahren solle an die Stelle der bisherigen Beratenden Kommission treten und Trägern öffentlicher Kultureinrichtungen offen stehen, die ihm beitreten.

»Restitution ist nach wie vor die große Aufgabe unserer Zeit«, heißt es in dem Gastbeitrag: »Umso beschämender mutet es an, dass Restitution im überregulierten Deutschland noch immer nicht rechtssicher und verbindlich geregelt ist.« epd

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