Österreich

Die Kunst des Abzockens

Bis zum Tode des Kunstsammlers Rudolf Leopold vor fünf Wochen galt es nur als Gerücht: Die Republik Österreich schütze den Mann und warte pietätvoll auf sein Ableben, bevor Raubkunst aus seiner Sammlung endlich an die rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werde. Just an Leopolds Todestag, dem 29. Juni, hatte eine Untersuchungskommission nach jahrelanger Arbeit der zuständigen Ministerin einen Bericht vorgelegt, wonach lediglich vier Werke der Sammlung Leopold als Raubkunst identifiziert seien.

Diese Sammlung hatte die Republik Österreich 1994 dem kunstbegeisterten Privatmann abgekauft. Der Staat hatte auch den Bau des Leopold Museums finanziert und bezahlt dessen laufenden Betrieb. Ebenfalls aus öffentlichen Mitteln wurden millionenschwere Anwaltshonorare beglichen, um die Restitution des 1997 in New York beschlagnahmten Gemäldes Wally von Egon Schiele an die Nachfahren von Lea Bondi-Jaray zu verhindern, deren Wiener Galerie 1938 »arisiert« worden war. Unmittelbar nach Leopolds Tod schloss man dann einen Ver gleich mit den Erben. Sie erhalten 19 Millionen US-Dollar. Dieses Geld soll durch den Verkauf eines anderen Raubkunst-Gemäldes aus der Sammlung Leopold aufgetrieben werden, des großformatigen Schiele-Bildnisses Häuser am Meer aus der einstigen Sammlung Jenny Steiner.

aasgeier »Arisierungs«-Opfer werden aus Erlösen von Raubkunst entschädigt. »Geschmacklos« nannte das die Israelitische Kultusgemeinde Wien. Doch diese Restitutionspraxis ist mehr als nur das. Sie ist Profitmacherei zulasten der Betroffenen. Dass Erben von Naziopfern Ansprüche auf die Rückgabe »arisierter« Kunst oder anderer Vermögenswerte haben, erfahren sie meist erst durch Genealogen oder Anwälte, die sich diese Hinweise mit exorbitanten (und in Österreich eigentlich nicht zulässigen) Erfolgshonoraren vertraglich absichern lassen. Um diese Honorare begleichen zu können, sind die Erben dann oft zum Verkauf der eben erst zurückerhaltenen Bilder gezwungen. Der Amerikaner Chris Andrews schilderte in der Wiener Zeitung Die Presse seine Erfahrungen mit Anwälten und dem Genealogen Herbert Gruber, der sich selbst als »Aasgeier« bezeichnet: »Und dann gibt es das private Restitutionsgeschäft. Ich nenne es das ›Holocaust-Business‹: ein Syndikat aus Banken, Rechtsanwälten, Notaren und Genealogen, mit dem Ziel, so viel Geld wie möglich aus den Verfahren herauszuschlagen.«

Das hat Tradition in Wien. Anwälte, Genealogen und Schätzgutachter begleiten die Beraubten seit 1938. Nach dem Anschluss Österreichs an Nazideutschland war die Wiener Anwaltschaft »entjudet« worden und von etwa 2.200 auf lediglich 700 Juristen geschrumpft. Auf diese Regimetreuen wartete der gesamte Kuchen der »Arisierungen«, und nach dem Krieg – als man die Rück-kehr der überlebenden jüdischen Kollegen erfolgreich zu verhindern wusste – die Wiedergutmachung, besser, die Bemühungen zu deren Verhinderung. Auch das 1998 verabschiedete österreichische Kunstrestitutionsgesetz wies den Anwälten eine Schlüsselstellung zu.

akquise »Die Regierung hat einen Nationalfonds gegründet, der sich um Restitutionen kümmert. Warum lässt sie zu, dass sich daneben Rechtsanwälte und Genealogen breitmachen, die mit dem Fonds in Konkurrenz stehen?«, fragte Chris Andrews in dem bereits zitierten Artikel. In der Tat lassen die österreichischen Behörden zwar ihre Archive von – meist schlecht bezahlten, lediglich mit Werkvertrag ausgestatteten – Historikern durchforsten, suchen dann aber bei aufgefundener Raubkunst nicht weiter nach den Erben der Opfer. So hat etwa der Nationalfonds der Republik Österreich die offizielle Historikerkommission des Landes beauf- tragt, die Erwerbsgeschichte öffentlicher Immobilien zu durchleuchten. Ergebnisse des rechercheintensiven Projektes wurden jedoch nicht veröffentlicht – im Gegensatz zu sämtlichen anderen Projekten der Kommission, die in Buchform erschienen sind. Die erstellte Liste mit möglicherweise restitutionswürdigen Bauten kursierte interessanterweise trotzdem in Anwaltskreisen – eine für diese (und nur für diese) sehr brauchbare, praktischerweise von der Öffentlichkeit finanzierte Hilfe bei der Mandatsakquise.

Eva Blimlinger, seinerzeit Koordinatorin der Historikerkommission und jetzt wissenschaftliche Koordinatorin der Kommission für Provenienzforschung, sieht einen Großteil der Verantwortung beim Nationalfonds. Der habe einerseits verhindert, die Datenbank zu den fragwürdigen Immobilien zu veröffentlichen und somit den Genealogen und Anwälten das Feld überlassen. Auf der anderen Seite habe der Fonds eine sehr kostenspielige Datenbank zu »herrenloser« Raubkunst erstellt und veröffentlicht, die nur sehr wenig Hilfestellung für mögliche Anspruchsberechtigte bieten könne, da nämlich die ursprünglichen Eigentümer fast nie genannt sind. Selbst Michael Seidinger vom Nationalfonds räumt ein: »Es ist nicht zu erwarten, dass es aufgrund der Publikation von erblosen Objekten im Internet zu umfangreichen Rückstellungen kommen wird«.

Verkaufskatalog Eher dient diese Datenbank wohl als Online-Katalog für einen bevorstehenden Verkauf »arisierter« Werke. Denn geplant ist, Raubkunst aus öffentlichen Sammlungen, für die keine Erben gefunden werden können, zu versteigern. Bereits 1996 hatte die Republik Österreich angeblich »herrenlose« Kunstwerke bei der sogenannten Mauerbach-Auktion versteigern lassen. Inzwischen hat die damalige Koordinatorin dieser Auktion aller- dings offengelegt, dass diese Kunst gar nicht herrenlos war und man einige Eigentümer sehr wohl kannte. Selbst wenn das diesmal nicht der Fall sein sollte, bleibt eine solche Versteigerung fragwürdig, weil immer wieder Konfiskationsdokumente und Beschlagnahmungslisten neu auftauchen, die das Schicksal dieser Kunstwerke noch aufhellen könnten. Freilich findet man unter den fraglichen knapp 9.000 vorgesehenen Objekten keine Spitzenwerke à la Schiele und Klimt mit entsprechenden potenziellen Preisen. Vielleicht haben sich deshalb bisher noch keine Wiener Anwälte gemeldet.

Stephan Templ hat mit Tina Walzer das Buch »Unser Wien – Arisierung auf österreichisch« im Aufbau Verlag Berlin veröffentlicht.

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