»Die Ermittlung«

Der Film, den die Berlinale nicht wollte

Szene aus dem Film »Die Ermittlung« Foto: LEONINE Studios/ Hans-Joachim Pfeiffer

RP Kahl kämpfte mit den Tränen. »Es wäre besser gewesen, wenn wir diesen Film nicht hätten drehen müssen, wenn Peter Weiss dieses wunderbare Stück nicht hätte schreiben müssen, wenn er diesen ersten sogenannten Auschwitz-Prozess (1963 bis 1965 in Frankfurt) nicht beobachtet hätte«, sagte der Regisseur von Die Ermittlung am Dienstagabend im Berliner Kino Zoo-Palast.

Bei der Hauptstadtpremiere beschrieb RP Kahl seine widersprüchlichen Gefühle zwischen Trauer über die Geschichte und Stolz auf seinen Kinofilm: »Ich glaube, es ist wichtig, auf neue und moderne und hoffentlich zeitgenössische Weise immer wieder daran zu erinnern: Auschwitz hat existiert, Auschwitz hat es gegeben, und wir müssen immer wieder daran erinnern.« Das sei »das Mindeste, was wir den Opfern gegenüber tun können«.

Zum Stolz haben der Regisseur und sein Ensemble aus 60 Schauspielerinnen und Schauspielern (unter ihnen auch Christiane Paul) allen Grund. Der vierstündige Film, der sich eng an das dokumentarische Theaterstück von Peter Weiss Die Ermittlung. Oratorium in 11 Gesängen (1965) mit seinen verdichteten Passagen aus dem Prozess anlehnt, ist bedrückend und zugleich so lebendig und fesselnd, dass man trotz seiner Länge kein einziges Mal in Versuchung geriet, die Vorführung (die am Dienstag fast bis Mitternacht dauerte) vorzeitig zu verlassen.

Minimalistische Kulisse zwischen Gerichtsaal und TV-Studio

Stark wirken die filmische Nüchternheit einer minimalistischen Kulisse zwischen Gerichtsaal und TV-Studio mit wenigen Tischen, Stühlen und Mikrofonen – und zugleich die lebendige Mimik und Gestik, nicht zuletzt von Richter (Rainer Bock), Anklage (Clemens Schick) und Verteidigung (Bernhard Schütz). Alle drei dienen den Zuschauern als emotionaler Filter des Grauens, über das hier verhandelt wird.

Die Internationalen Filmfestspiele Berlin hatten es abgelehnt, Die Ermittlung im Februar 2024 in ihrem Programm zu präsentieren.

Der erste Auschwitz-Prozess von 1963 bis 1965 in Frankfurt am Main war der Versuch, die Verbrechen im deutschen Konzentrationslager- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau juristisch aufzuarbeiten – in der »Strafsache gegen Mulka und andere« . Das Theaterstück von Peter Weiss und der Film von RP Kahl zeigen das Leiden der Opfer wie einer schwer traumatisierten Zeugin, die von Menschenversuchen und Zwangssterilisierungen berichtet, und das schäbige Verhalten der Angeklagten, die sich nicht schämen, ihre Verbrechen im Zweifelsfall »Funktionshäftlingen« in die Schuhe zu schieben.

Die Filmmusik von Matti Gajek wird spärlich, aber wirkungsvoll eingesetzt und bringt den Prozessraum zum Klingen. Einziger Wermutstropfen: der Abspann, in dem der Gesang vor dem heutigen Hintergrund der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau wie ein Zugeständnis an die tendenziell pathetische Untermalung anderer Schoa-Filme wirkt.

Der Film habe sein Leben verändert, sagte Produzent Alexander von Dülmen im Zoo-Palast unter Beifall: »Nun ist es tatsächlich soweit, dass er dort gezeigt wird, wo er schon zum ersten Mal im Februar gezeigt hätte werden müssen.« Die Internationalen Filmfestspiele Berlin hatten es abgelehnt, Die Ermittlung im Februar 2024 in ihrem Programm zu präsentieren. Uraufgeführt wurde das Werk schließlich Anfang Juli beim Filmfest München. Kinobetreibern wird neben der vierstündigen Langfassung auch eine kürzere, gut dreistündige Version angeboten. Dem Film sind sehr viele Zuschauer zu wünschen.

Ab dem 25. Juli im Kino. Lesen Sie mehr in der kommenden Printausgabe der Jüdischen Allgemeinen.

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