Bonn

Bonner Museum gibt Gemälde an Erben jüdischer Besitzer zurück

P.v.d.Plas‘ »Bäuerliches Frühstück« hat eine komplizierte Restitutionsgeschichte Foto: picture-alliance / akg-images

Das LVR-Landesmuseum Bonn will ein Gemälde des belgischen Stilllebenmalers P. V. Plas an die Erben der ursprünglichen jüdischen Eigentümer zurückgeben. Das Bild »Bäuerliches Frühstück« aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts werde restituiert, erklärte das Museum am Mittwoch in Bonn. Das Bild gehöre seit 1940 zur Sammlung des Museums, seit 2017 sei seine Herkunft untersucht worden. Die Lösung korrigiere »erlittenes Unrecht, das die beiden Familien unter der nationalsozialistischen Terrorherrschaft erfahren haben«, sagte die LVR-Kulturdezernentin Corinna Franz.

Zwei Erben der ursprünglichen Eigentümer hatten den Angaben zufolge Ansprüche auf das Werk erhoben: die Dr. Max and Iris Stern Foundation in Montreal sowie die Erbengemeinschaft nach Hugo Heinemann in Israel. Um zu klären, wem das Gemälde zusteht, habe das Museum die Beratende Kommission NS-Raubgut zur Hilfe gezogen. Im Zuge dessen hätten die Parteien sich einigen können: Das Eigentum an dem Werk gehe zu gleichen Teilen an die Max Stern Foundation und die Erbengemeinschaft Heinemann über. Das Bonner Museum werde es bis zur Abholung verwahren.

Bild wurde in der NS-Zeit beschlagnahmt und versteigert

Es sei ein »komplexer Restitutionsfall« gewesen, erklärte das Museum. Der jüdische Kunsthändler Max Stern habe das Gemälde 1936 an den jüdischen Unternehmer Hugo Heinemann in Düsseldorf verkauft.

Dieser sei 1937 von den Nationalsozialisten verhaftet, sein Besitz beschlagnahmt und das Bild 1940 versteigert worden. So gelangte es laut LVR-Landesmuseum in die Sammlung des Hauses. Heinemann sei in Auschwitz ermordet worden. Auch Stern habe 1937 seine Galerie schließen müssen und sei über London nach Kanada geflohen.

Laut Museum konnte nicht abschließend geklärt werden, ob der Geschichte von Stern und Heinemann ein weiterer NS-verfolgungsbedingter Verlust des Bildes vorausging. Deshalb hätten sich die neuen Eigentümer verpflichtet, im Falle eines späteren Nachweises innerhalb von zehn Jahren ein Drittel ihres jeweiligen Verkaufserlöses an mögliche zuvor Geschädigte abzutreten. epd

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