Mögliches NS-Raubgut

BGH verhandelt zu bemäkeltem Bild in Datenbank

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Foto: picture alliance/dpa

Hat ein Kunstwerk einen Makel, wenn es in einer Datenbank für potenzielles »NS-Raubgut« auftaucht und Teil einer Interpol-Fahndung ist? Dieser Frage geht der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag anhand des Gemäldes »Kalabrische Küste« des Malers Andreas Achenbach (1815-1910) nach. Ein Kunstsammler zog vor Gericht, weil er sich in seinem Eigentum beeinträchtigt sieht.

Der jüdische Kunsthändler Max Stern hatte das Gemälde den Angaben zufolge 1937 an eine Privatperson aus Essen verkauft, bevor er seine Galerie aufgab und nach Kanada auswanderte. Der Kläger habe das Bild 1999 im Rahmen einer Auktion in London erworben. Es geht in dem Fall nicht darum, dass der Mann das Werk abgeben soll. »Sein redlicher Erwerb des Bildes steht außer Zweifel«, erklärte sein BGH-Anwalt.

SUCHMELDUNG Stattdessen will er, dass sein Eigentum nicht weiter bemäkelt wird, weil Stern das Bild möglicherweise unter Verfolgungsdruck der Nazis verkauft hatte. Treuhänder eines kanadischen Trusts, der den Nachlass des Kunsthändlers verwaltet, hatten eine Suchmeldung für das Gemälde auf der Internetseite der Lost-Art-Datenbank veröffentlichen lassen.

Eine Stiftung mit Sitz in Magdeburg betreibt diese Datenbank, die Kulturgüter dokumentiert, die insbesondere jüdischen Eigentümern unter den Nationalsozialisten entzogen wurden - oder für die ein solcher Verlust nicht auszuschließen ist. Frühere Eigentümer beziehungsweise deren Erben sollen den Angaben zufolge mit heutigen Besitzern zusammengeführt und beim Finden einer gerechten und fairen Lösung über den Verbleib des Kulturgutes unterstützt werden.

INTERPOL Im Rahmen einer Ausstellung des Gemäldes in Baden-Baden erfuhr der Kläger sowohl von der Suchmeldung als auch von einer in Kanada veranlassten Fahndung nach dem Gemälde durch die internationale kriminalpolizeiliche Organisation Interpol. Sollte er in Karlsruhe - wie schon in den Vorinstanzen - mit seinem Antrag auf Unterlassen scheitern, möchte er zumindest, dass die Treuhänder das Löschen der Suchmeldung in der Lost-Art-Datenbank beantragen müssen.

Dort ist die »Kalabrische Küste« seit 29. Juni 2016 vermerkt. Dazu heißt es: »Verlustumstand gemeldet als NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut«. Weil das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste nicht Partei in dem Streit ist, äußerte sich die Stiftung nicht dazu. Eine Sprecherin teilte aber mit, dass es schon in der Vergangenheit Verfahren um Datenbank-Einträge gegeben habe. »Wenn diese zwischen Dritten stattfinden, erfahren wir jedoch nicht zwangsläufig davon.« dpa

Zahl der Woche

14

Funfacts & Wissenswertes

 01.04.2026

Aufgegabelt

Mazze-Granola

Rezept der Woche

von Katrin Richter  31.03.2026

Geheimnisse & Geständnisse

Plotkes

Neues aus der Jüdischen Welt

von Katrin Richter  31.03.2026

Glosse

Der Rest der Welt

Pessach im Klassenzimmer oder Was Freiheit bedeutet

von Nicole Dreyfus  31.03.2026

Kolumne

Shkoyach!

Warum Schläge mit der Frühlingszwiebel am Sederabend nicht völkerrechtswidrig sind

von Ayala Goldmann  31.03.2026

»Imanuels Interpreten« (19)

Bette Midler: Das Energiebündel

Sängerin, Comedienne und Schauspielerin mit Persönlichkeit: »The Divine Miss M« ist ein Unikum

von Imanuel Marcus  31.03.2026

München

Urys »Interieur mit Kindern« werden restituiert

Ein Bild mit einer spannenden Geschichte kehrt nun aus Bayern in den Schoß der rechtmäßigen Erben zurück. Vorausgegangen ist eine umfangreiche Provenienzforschung zur Herkunft des Gemäldes

von Barbara Just  30.03.2026

Programm

Führung, Erinnerung und Vorträge: Termine und TV-Tipps

Termine und Tipps für den Zeitraum vom 2. April bis zum 16. April

 30.03.2026

Quedlinburg

Feininger-Museum mit Jubiläumsausstellung zur »Blauen Vier«

Quedlinburg bietet mehr als Stiftskirche und Fachwerk: Am Montag wird im Museum Lyonel Feininger eine Sonderausstellung mit Werken der Künstlergruppe »Die Blaue Vier« um Paul Klee und Wassily Kandinsky eröffnet

 30.03.2026