Spanien

Oberstes Gericht erklärt Israel-Boykotte für rechtswidrig

Protest gegen Israel in Barcelona im Jahr 2018 Foto: imago/ZUMA Press

Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat entschieden: Die von zahlreichen Gemeinderäten im Land beschlossenen Boykotte gegen Israel sind rechtswidrig. Das Urteil der Kammer für Verwaltungsangelegenheiten bestätigte damit die Rechtsprechung von insgesamt 85 Gerichten in erster und zweiter Instanz, die Klagen gegen kommunale Boykottentscheidungen – beispielsweise die Untersagung der Raumvergabe an israelische Einrichtungen oder Firmen – bereits verworfen hatten.

Die Richter in Madrid stellten in letzter Instanz fest, dass es zum einen der Gerichtsbarkeit gestattet sei, derartige Beschlüsse auf ihre Wirkung hin zu überprüfen und im Zweifel auch zu verwerfen. Zum anderen verstießen die Boykottaufrufe der Gemeinderäte eindeutig gegen Grundrechte. Die Verweigerung der Vergabe öffentlicher Räumlichkeit und ein Verbot von Verträgen von Verwaltungen mit israelischen Institutionen und Personen stelle »eine Diskriminierung von Dritten« dar, die nicht im Einklang mit dem spanischen Recht sei.

BESCHLUSS Das Urteil gilt als schwerer Schlag gegen die in Spanien recht lautstarke BDS-Bewegung. Nach Auffassung der ACOM, einer pro-israelischen Organisation, handelt es sich um eine »bahnbrechende« Entscheidung.

Im Juli 2016 hatte der Gemeinderat von Reinosa eine Resolution verabschiedet, die die Stadtverwaltung zu einem »israelischen Apartheid-freien Raum« erklärte. Dafür müssten »geeignete rechtliche Maßnahmen« ergriffen werden, damit die kommunalen »Vergabe- und Beschaffungsprozesse Bestimmungen enthalten, die die Vergabe von Dienstleistungen oder den Kauf von Produkten von Unternehmen verhindern, welche an Verstößen gegen das Völkerrecht der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte beteiligt sind«.

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Man dürfe, forderten die Stadträte von Reinosa, »keine Vereinbarungen oder Absprachen mit öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Organisationen treffen, die an der Verletzung des Völkerrechts und der Menschenrechtserklärung beteiligt sind, mit ihnen zusammenarbeiten oder aus ihnen wirtschaftlichen Nutzen ziehen«. Der Antrag bezog sich allerdings ausschließlich auf Israel.

RECHTSPRECHUNG Der Beschluss in der nordspanischen Kleinstadt war kein Einzelfall. Immer wieder sind in den vergangenen Jahren Gemeinden und Städte in ganz Spanien durch meist von Kommunalpolitikern der linkspopulistischen Podemos-Partei sowie der Sozialistischen Partei (PSOE) initiierte Boykottbeschlüsse in die Schlagzeilen geraten.

Mehr als 100 solcher Entscheide wurden verzeichnet. Vor den Gerichten hatten diese jedoch keinen Bestand. Die pro-palästinensische Organisation Interpueblos rief daraufhin das oberste Gericht Spaniens, das Tribunal Supremo, an. Ohne Erfolg: Mit seinem Mitte Spetember gefassten Urteil wurde die ständige Rechtsprechung jetzt in letzter Instanz bestätigt.

Unabhängig davon stimmte das spanische Parlament vergangene Woche in erster Lesung mehrheitlich für ein Gesetz, welches es staatlichen Institutionen künftig verbieten soll, Vereine, die den Antisemitismus fördern, zu subventionieren. Der Beschluss wurde vom Madrider Regionalparlament initiiert und stützt sich auf die Antisemitismus-Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), die als Beispiele für Judenhass auch einige Formen der Kritik an Israel anführt.

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