Die Veröffentlichung der Akten zu Josef Mengele sollte Licht in ein dunkles Kapitel Schweizer Nachkriegsgeschichte bringen. Im September publizierte der Schweizer Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erstmals bis anhin gesperrte Unterlagen zu Josef Mengele. Dazu wurde ein 217 Seiten langes Dossier über den ehemaligen Auschwitz-Arzt, der nach dem Zweiten Weltkrieg in Südamerika untertauchte, öffentlich zugänglich gemacht.
Zahlreiche Passagen in dieser Akte blieben jedoch geschwärzt, was internationales Aufsehen erregte. Der »Tages-Anzeiger« sprach von »Blamage für den NDB«. Bei den Schwärzungen gehe es um sicherheitsrelevante öffentliche Interessen sowie zum Schutz der Persönlichkeitsrechte Dritter, sagte der NDB-Sprecher Christoph Gnägi bereits im Mai auf Anfrage der Jüdischen Allgemeine. Der NDB sei gesetzlich verpflichtet, seine Quellen zu schützen.
Nun zeigt sich jedoch: Nicht die tatsächlichen Schwärzungen sind das Problem. Das NDB-Dossier weist vielmehr insbesondere dort, wo es um die mögliche Anwesenheit des NS-Verbrechers in der Schweiz geht, Lücken auf.
Ungeklärter Vorgang von 1961
Konkret geht es dabei um einen Vorgang aus dem März 1961. Damals geriet eine Wohnung im Zürcher Vorort Kloten ins Visier der Zürcher Kantonspolizei. Dort lebte Martha Mengele, die zweite Ehefrau des weltweit gesuchten und ausgeschriebenen Auschwitz-Arztes. Ein deutscher Journalist hatte offenbar am 4. März einen Mann beobachtet, dessen Aussehen der Beschreibung Mengeles entsprach. Die Zürcher Polizei erkundigte sich daraufhin bei der damaligen Bundespolizei, ob der Gesuchte im Fall einer Sichtung festgenommen werden dürfe. Die Antwort aus Bern fiel positiv aus.
Ebenfalls an diesem Tag soll ein Mann zusammen mit Martha Mengele in einem VW Käfer weggefahren sein, während Polizisten die Wohnung beobachteten. Ob es sich tatsächlich um Josef Mengele handelte, ist nicht geklärt. Historiker halten einen Aufenthalt des untergetauchten NS-Verbrechers in Europa zu diesem Zeitpunkt jedoch für sehr unwahrscheinlich. Nach der Entführung Adolf Eichmanns durch den Mossad im Jahr zuvor hatte sich Mengele nach Südamerika zurückgezogen, wo er auf dem Gut eines österreichischen Ehepaars in Brasilien lebte.
In anderen Archiven
Bemerkenswert in der Sache ist aus heutiger Sicht nicht nur die ungeklärte Sichtung damals in Kloten, sondern auch die verstreute die Aktenlage. Der Tagesrapport der Zürcher Kantonspolizei vom 8. März 1961 ist heute nicht mehr auffindbar. Der dazugehörige Fernschreibeverkehr mit der Bundespolizei existiert dagegen noch – allerdings nicht im nun veröffentlichten Mengele-Dossier des NDB. Beide Dokumente lassen sich in anderen Beständen des Bundes beziehungsweise des Kantons Zürich nachweisen.
Die Historikerin Regula Bochsler stieß bei ihren Recherchen auf diese verstreuten Unterlagen. Sie fand sowohl im Staatsarchiv Zürich als auch im Bundesarchiv Dokumente, die den Vorgang belegen. Warum sie nicht im Mengele-Dossier des NDB enthalten sind, bleibt offen.
Unklar welche Akten dazugehörten
Im Jahr 2001 wurde der Aktenbestand dem Bundesarchiv übergeben. Offenbar lässt sich heute nicht mehr rekonstruieren, welche Akten ursprünglich dazugehörten. Der NDB erklärt in einer Medienmitteilung, dass für die Archivierung der Unterlagen der Bergier-Kommission, der 1996 von Schweizer Bundesrat eingesetzte Unabhängigen Expertenkommission zur Klärung der Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg, ein Bundesratsbeschluss von 2001 maßgeblich war. »Welche Dossiers darunterfallen, wurde jedoch weder in Verzeichnissen festgehalten noch auf den Akten gekennzeichnet«, heißt es in genannten der Stellungnahme. Deshalb sei es für den NDB bislang nicht erkennbar gewesen, dass auch das Mengele-Dossier darunterfiel.
Nach der Freigabe des Dossiers Josef Mengele setzt sich außerdem der Schweizer SP-Nationalrat Cédric Wermuth politisch dafür ein, dass die Akten des Bundes über den NS-Kriegsverbrecher Josef Mengele vollständig und ungeschwärzt der Geschichtsforschung zugänglich gemacht werden. Wehrmut hinterfragt darin die rechtlichen Grundlagen der Schwärzungen und fordert unter anderem eine unbürokratische Ombudsstelle für abgelehnte Einsichtsgesuche.
