Im Kanton Tessin hat eine ehemalige Kommunalpolitikerin der rechtspopulistischen Schweizerischen Volkspartei (SVP) wegen Verharmlosung der Schoa einen Strafbefehl über 1500 Franken erhalten.
ANZEIGE Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) hatte die Frau angezeigt. Sie hatte behauptet, die Zahl der von den Nationalsozialisten ermordeten Juden sei stark übertrieben. Außerdem hatte sie den Schulunterricht als »durchdrungen von antinationalsozialistischen und antifaschistischen Idealen« kritisiert, weswegen man »zwangsläufig nur die Siegerstimme« zu hören bekomme.
»Hitler ist die Judenfrage sehr am Herzen gelegen«, sagte Jessica T. am 3. März diesen Jahres in einem Interview mit dem Regionalsender »Teleticino«. Laut »CH Media« hat sie damit gegen das Verbot der Diskriminierung und des Aufrufs zu Hass verstoßen, der auch die Verharmlosung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und des Völkermords unter Strafe stellt.
ERLEICHTERUNG Die Frau war bereits in der Vergangenheit mit rechtsextremen Aussagen und Symbolen aufgefallen. So nahm sie 2016 in Mailand an einem Gedenken für italienische Faschisten und SS-Kämpfer teil, hob dort die Hand zum »faschistischen Gruß« des Diktators Benito Mussolini und rief »Sieg Heil«.
SIG-Generalsekretär Jonathan Kreutner erklärte, der Gemeindebund sei »erleichtert, dass die Tessiner Staatsanwaltschaft ein ebenso unmissverständliches Verdikt gefällt hat«. Die Verharmlosung des Holocaust dürfe nicht unbestraft bleiben. Der Strafbefehl ist aber noch nicht rechtskräftig. mth