Griechenland

Justitia auf Abwegen

Zuspruch von rechts: Der selbsternannte Nazi Konstantinos Plevris hat mehr als 5.000 Facebook-Freunde. Foto: screenshot

Mehrere griechische Bürgerrechtsaktivisten, Journalisten und nahezu der gesamte Vorstand des Zentralrats der Juden in Griechenland müssen sich derzeit in Athen vor Gerichten verantworten. Ihr Vergehen? Zunächst hatten sie gegen den manischen Holocaustbefürworter und selbsternannten Nazi Konstantinos Plevris Anzeige erstattet wegen einer im Mai 2006 erschienenen rassistischen Hetzschrift. Nachdem Plevris in einem turbulenten Berufungsverfahren einen international verurteilten Freispruch erhalten hatte, erlaubten sich die nun angeklagten ehemaligen Belastungszeugen, das Urteil, sein Zustandekommen und die daran beteiligten Richter zu kritisieren. Dies ist nach Ansicht der hellenischen Justiz ein bestrafenswertes Vergehen.

Noch während der Prozesse gegen Plevris erhielt Staatsanwalt Spyridon Mouzakidis per Dienstaufsichtsbeschwerde einen Rüffel. Er hatte es gewagt, die Anklage gegen Plevris zu erheben. »Leicht fahrlässig und vollkommen unbegründet«, befand der prüfende Staatsanwalt Panagiotis Matzounis. Plevris’ Buch, so Matzounis, sei »eine historische Abhandlung über das Judentum und beruft sich auf wissenschaftlich fundierte Quellen wie die Protokolle der Weisen von Zion«. Diese habe der gerügte Staatsanwalt nicht zur Kenntnis genommen. Somit habe er entlastendes Beweismaterial für Plevris’ Thesen rechtswidrig außer Acht gelassen. Plevris habe lediglich von seinem Recht zur freien Meinungsäußerung Gebrauch gemacht.

Gnade Matzounis verteidigte in seinem Rechtsgutachten den von Plevris hervorgehobenen Heroismus der SS. Sie sei schließlich nicht nur gegen Juden vorgegangen, sondern habe auch gegen den sowjetischen Bolschewismus gekämpft. Ebenso befand er, dass Plevris’ Pamphlet in keiner Weise gegen das griechische Gesetz Nr. 927/1979 verstoße, wonach rassistische Propaganda verboten ist. Das Gesetz stellt den »Aufruf zum Hass und zu Gewalt gegen einzelne oder Gruppen nur aufgrund ihrer ethnischen, religiösen oder rassischen Abstammung« unter Strafe. Staatsanwalt Matzounis war gnädig: Er verschonte seinen Kollegen Mouzakidis von einer Disziplinarstrafe und beließ es bei einer Akteneintragung.

Richterin Marianthi Pagouteli hingegen ging weiter. Sie hatte im erstinstanzlichen Prozess gegen Plevris eine Verurteilung verweigert. Zuerst war der Altnazi zu einer 14-monatigen Haftstrafe verurteilt worden. Pagouteli befand auch, dass Joseph Goebbels’ Tagebuch hinsichtlich seiner Aussagen eine wissenschaftlich zitierbare Quelle sei. Auch sei Plevris’ Aufruf legal, die Welt von Juden zu befreien. Schließlich begründe er dies streng wissenschaftlich.

Pagouteli befand auch, dass das von Plevris geforderte Verbot von Mischehen zwischen Angehörigen der »weißen Rasse« und anderen keine rassistische Einstellung, sondern eine politische Meinung sei. Gleiches gelte für das Wort »Kannibalenabkömmling«, mit dem Plevris den ehemaligen UN-Generalsekretär Kofi Annan bezeichnete. Auch die Aussage des Nazis, »eine Person jüdischen Glaubens kann kein Mensch sein«, ist nach Pagoutelis Ansicht logisch belegbar.

Triumph Das Ergebnis der Dienstaufsichtsbeschwerde galt eigentlich als geheim. Doch mussten die als Nebenkläger in den ursprünglichen Prozessen auftretenden Bürgerrechtsaktivisten und die Vertreter der jüdischen Gemeinde feststellen, dass Plevris dieses Verfahrensergebnis zu seiner Verteidigung einsetzte. Sie selbst erhielten erst Einblick in das Schriftstück, als nationalsozialistische Funktionäre bereits stolz mit der Akte wedelten.

Die Aktivisten waren zusammen mit dem Zentralrat der Juden Griechenlands als Nebenkläger in den Prozessen gegen Plevris aufgetreten. Dort sahen sie sich mit einer ihrer Ansicht nach feindlichen Justiz konfrontiert. Sie finden, die Verfahren wurden geschickt so lange vertagt, bis aufgrund der hellenischen Justizregeln eine »passende Kammer« zusammengestellt war.

Wird ein Prozess in Griechenland zweimal ohne Beginn der Anhörung vertagt, so muss eine neue Kammer eingesetzt werden. Jedoch kann auch eine begonnene Anhörung unterbrochen werden. Erklärt sich ein beteiligter Justizfunktionär als befangen, beginnt das Verfahren von vorn.

Bei einem dieser schließlich abgebrochenen Verfahren im September 2007 düpierte Staatsanwalt Lazarakos die Bürgerrechtler. Er fragte die Belastungszeugin Anna Stai: »Wie können Sie es sich erlauben, über Plevris’ Werk zu urteilen, wenn Sie nicht selbst Geschichte studiert haben?« Verteidiger und Zuschauer, die gegen die Verfahrensführung Einspruch erhoben, wurden des Saals verwiesen. So blieben die Nebenkläger am Ende ohne Rechtsbeistand.

Gegröle Zwischenrufe oder auch höhnische Beifallskundgebungen anwesender Plevrisjünger blieben ungeahndet. Die Belastungszeugen gegen Plevris wurden von Richter, Staatsanwalt und Verteidiger Thanos Plevris – er ist der Sohn des Angeklagten und Abgeordneter im griechischen Parlament – in die Mangel genommen.

Der Staatsanwalt äußerte sich verwundert darüber, dass man gegen Plevris Anzeige erstattet habe, nicht aber gegen die Vertreter der jüdischen Gemeinde. Denn schließlich »bezeichnen sich die Juden selbst als auserwähltes Volk«. Er schloss sich damit Richterin Pagoutelis Rechtsgutachten an. Diese war zu einem ähnlichen Befund gekommen.

»Bis 1979 kannte niemand den Holocaust … Tatsächlich gibt es in Frankreich und Deutschland einige Verurteilungen [gegen Holocaustleugner]. Diese basieren aber auf Gesetzen, die verfassungsrechtlich bedenklich sind«, meinte Staatsanwalt Lazarakos und äußerte seine Zuversicht, dass der Europäische Gerichtshof die entsprechenden Gesetze kassieren würde.

Affront Die ursprünglichen Kläger empfanden all dies als Affront und legten zunächst auf dem Rechtsweg eine Beschwerde gegen jene Justizbeamten ein, die ihrer Meinung nach Plevris’ Thesen akzeptieren. Es kam jedoch zu weiteren Prozessaufschüben, so dass die nun Angeklagten schließlich im Januar 2009 ihre Sicht der Dinge in Flugblättern, Plakaten und Internetblogs äußerten. Darin veröffentlichten sie Auszüge aus Prozessprotokollen und Gerichtsakten, die Staatsanwälte und Richter verfasst haben. Die angeklagten Bürgerrechtler äußerten die Vermutung, es gebe im Land einen »kannibalistischen Antisemitismus, der sich auch im Justizsystem ausbreitet«.

Konstantinos Plevris, der wenig später in letzter Instanz freigesprochen wurde, sah dadurch die Ehre der Richter gefährdet und erstattete Anzeige. Zu Recht, befand Staatsanwältin Anna Kalouta. Sie erhob Anklage, denn »durch die verbreiteten falschen Nachrichten kann Unruhe in der Bevölkerung ausgelöst werden«.

Inzwischen ist Plevris’ Freispruch auch vom Areopag als Grundsatzurteil bestätigt worden. Die griechischen Medien behandeln das Thema kaum, schließlich sind die Journalisten, die sich mit dem Thema kritisch auseinandersetzten, auf Plevris’ Betreiben mittlerweile ebenso angeklagt wie der Zentralratsvorstand.

Das Verfahren gegen die jüdischen Vertreter wird derzeit vorbereitet. Der Prozess gegen die drei Bürgerrechtsaktivisten Anna Stai, die Rechtsanwältin Eirini Ioanna Koutelou und Charalambos Katsiapis sollte ursprünglich am 22. September stattfinden, wurde aber zunächst auf den 23. September vertagt. Weil dem amtierenden Richter des Athener Berufungsgerichts, so hatte es den Anschein, die gesamte Angelegenheit zu kompliziert war, wird der Prozess am 6. Dezember in einer neuen Kammerbesetzung weitergeführt. An diesem Tag jährt sich die Verwüstung des jüdischen Friedhofs in Thessaloniki 1942.

Die in Genf geborene Schweizer Schriftstellerin und Philosophin Jeanne Hersch aufgenommen im März 1999

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