Fünf Minuten mit

Jakob Finci

Herr Finci, Sie haben einen Prozess vor dem Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gewonnen. Warum haben Sie gegen die Verfassung Ihres Landes geklagt?
Unsere Verfassung fußt auf dem Friedensvertrag von Dayton, der 1995 den Krieg in Bosnien und Herzegowina beendete. Sie teilt die Macht im Staate zwischen den drei größten Volksgruppen Bosniaken, Kroaten und Serben auf. So gibt es zum Beispiel drei Staatspräsidenten, und im »Haus der Völker«, der neben dem Parlament existierenden zweiten Kammer, gibt es 15 Mitglieder: fünf Serben, fünf Kroaten und fünf Bosniaken. Wer nicht zu diesen Gruppen gehört, der kann nicht in diese Gremien gewählt werden. Das war der Ausgangspunkt für meine Klage.

Sie sind Botschafter Ihres Landes in der Schweiz, ein anderes Mitglied der jüdischen Gemeinde ist Außenminister, was gibt es da zu beklagen?
Unsere Verfassung entspricht nicht den in Europa verbürgten Menschenrechten. Alle Ämter müssen für alle Menschen gleichermaßen offen sein. Dass wir als Juden den Außenminister stellen und ich als Botschafter dienen kann, heißt nicht, dass wir in der Verfassung gleichgestellt sind. Es handelt sich um professionelle Posten und wir wurden dazu bestimmt, weil wir dem Profil entsprechen, weil wir qualifiziert sind. Aber als Jude oder Roma könnte ich nicht Präsident des Landes werden oder Mitglied im »Haus der Völker«.

Fühlen Sie sich in Bosnien-Herzegowina als Jude diskriminiert?

Nein. Wir sind nicht als Juden diskriminiert, sondern als Bürger, die nicht den drei konstitutiven Nationen angehören. Ich fühle mich sehr wohl in Sarajevo, bin sogar besser gestellt als andere, weil ich den Posten eines Botschafters übernehmen durfte. Für die Mehrheit ist damit leicht bewiesen, wie demokratisch und tolerant sie ist, indem sie eine kleine Gruppe – wir sind gerade mal rund 1.000 Juden – ins politische Leben integriert. Aber mir geht es um die prinzipielle Frage der Gleichheit für alle. Es leben in unserem Land mehrere hunderttausend Menschen, die aus »gemischten« Ehen stammen. Die müssen sich zu einer der konstitutiven Nationen bekennen, ob sie wollen oder nicht. Selbst bei den religiös definierten Muslimen, den Katholiken und Orthodoxen, also Bosniaken, Kroaten und Serben, gibt es viele, die sich gegen diese Zuweisung wehren, weil sie laizistisch eingestellt sind. Alle Bürger sollen vor dem Gesetz gleich sein. Ich kämpfe für die Bürgerrechte der Menschen in Bosnien und Herzegowina und habe jetzt einen Erfolg erzielt.


Was wird nun konkret passieren?

Das bosnische Parlament hat jetzt sechs Monate Zeit, das Urteil des Gerichts umzusetzen. Zuerst muss der Ministerrat das Urteil prüfen, dann muss er es an das Parlament mit Empfehlungen weiterleiten. Da im Oktober Neuwahlen anstehen, müsste das Wahlgesetz bis zum Mai verändert sein. Ob das gelingt, hängt davon ab, ob es den politischen Willen gibt, dem Urteil zu folgen.

Und wenn nichts geschieht, kann es da Sanktionen geben?
Es gibt kein Land, das sich den Urteilen des Straßburger Gerichtshofes für Menschenrechte widersetzt hat. Wenn ein Land dem nicht folgt, heißt das, es ist kein Rechtsstaat und wird aus dem Europarat ausgeschlossen. Dies würde sowohl die europäische als auch die transatlantische Integration gefährden.

Mit dem Botschafter von Bosnien und Herzegowina in der Schweiz und früheren Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Sarajevo sprach Erich Rathfelder.

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