Hintergrund

Wie ein EU-Gerichtsurteil koschere Schlachthäuser in Bedrängnis bringt

Koschere Fleischerei (Symbolfoto) Foto: Daniel Zylbersztajn

Einer der wichtigsten Aspekte sei, sagt Rabbiner Jacob Werchow, »dass das Tier nicht leidet«. Werchow überwacht im Schlachthaus Quality Poultry die Produktion. Aus dem Gebäude in Ungarn stammen fast 40 Prozent des koscheren Geflügels in Europa, zum Teil wird auch nach Israel exportiert.

Die Methoden, die in dem erst dreieinhalb Jahre jungen Betrieb in dem Dorf Csengele praktiziert werden, orientieren sich an der Kaschrut. Sie stehen zugleich im Fokus einer aktuellen Debatte, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine neue Dimension erreicht hat. Auf der einen Seite steht dabei die Religionsfreiheit, auf der anderen der Tierschutz.

Das oberste Gericht der EU bestätigte im Dezember die Rechtmäßigkeit einer Regelung in der belgischen Region Flandern, die das Schlachten von Tieren ohne vorherige Betäubung verbietet. Ähnliche Gesetze gibt es auch in mehreren anderen europäischen Ländern. Jüdische und muslimische Verbände werten dies als unzulässige Einschränkung der Religionsfreiheit und massive Diskriminierung. Einige sehen darin sogar eine noch weiter gehende Diskriminierung. 

ZENTRALRAT Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, zeigte sich zum Beispiel erschüttert über das Urteil und sprach von einem Angriff auf die Religionsfreiheit. »Es bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in die durch die EU-Charta garantierte, freie Religionsausübung und ist geeignet, jüdisches Leben in Europa massiv zu gefährden«, so Schuster. Man hoffe, dass es keine Nachahmer in Europa finde und andere EU-Staaten die religiöse Schlachtung weiterhin ermöglichten.

Unternehmen wie Quality Poultry können angesichts des Urteils zunächst einmal auf neue geschäftliche Möglichkeiten hoffen. Denn der grenzüberschreitende Handel mit Fleisch, das »koscher« oder »halal« ist, bleibt erlaubt. Die Nachfrage nach Importen aus Ländern wie Ungarn dürfte also steigen. Trotzdem überwiegt auch in Csengele die Sorge, dass in Zukunft ein europaweites Verbot drohen könnte. Dies wäre auch aus historischer Sicht heikel. 

»Die Entscheidung betrifft nicht nur die jüdische Gemeinschaft in Belgien, sie betrifft uns alle«, sagt Rabbi Slomo Koves vom Verband der ungarischen jüdischen Gemeinden, dem der Schlachthof im Süden des Landes gehört. Dass die belgische Regelung von dem EU-Gericht eine »moralische Zustimmung« erhalten habe, könnte »einen Prozess auf größerer Ebene« in Gang setzen, warnt er. »Wenn man der Logik weiter folgt, wäre der nächste Schritt der, dass solches Fleisch in diesen Ländern auch nicht mehr verkauft werden dürfte.« 

STAATEN Prinzipiell schreibt die EU bereits seit 1979 vor, dass Tiere vor dem Schlachten betäubt werden. Allerdings dürfen die Mitgliedstaaten Ausnahmen aus religiösen Gründen gewähren. Die meisten Staaten taten dies lange Zeit auch. Inzwischen ist das rituelle Schächten aber nicht nur in Teilen Belgiens komplett verboten, sondern auch in Slowenien, Dänemark und Schweden sowie in den nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern Schweiz, Norwegen und Island. 

Religiöse Verbände argumentieren, dass moderne Betäubungsverfahren wie Elektroschock oder Bolzenschuss ein Tier vor dem eigentlichen Schlachten verletzen oder töten können und das Tier dadurch unnötig leidet. Laut Koves ist solches Fleisch zudem damit nicht koscher.

Koves und Werchow sagen, die koschere Schlachtmethode sei aus ihrer Sicht nicht grausamer als die Verfahren in der konventionellen Fleischproduktion. Es werde nicht nur darauf geachtet, dass die Messer stets in einwandfreiem Zustand seien. Den Schächtern werde auch beigebracht, den Schnitt in einer einzigen, glatten Bewegung durchzuführen. Dadurch würden die Nerven der Tiere durchtrennt und die Blutversorgung des Gehirns werde innerhalb von Sekunden gestoppt. 

»Wenn man uns das Recht auf koscheres Essen verbietet, werden damit unsere Menschenrechte eingeschränkt. Und das weckt bei uns, gerade in Europa, sehr böse Erinnerungen.«

Mit einem Verbot der koscheren Methode werde »Tierrecht vor Menschenrecht« gestellt, kritisiert Koves - unabhängig davon, wie man zu den jeweiligen Vor- und Nachteilen stehe. »Wenn man uns das Recht auf koscheres Essen verbietet, werden damit unsere Menschenrechte eingeschränkt. Und das weckt bei uns, gerade in Europa, sehr böse Erinnerungen.« 1933 hatten die Nationalsozialisten in Deutschland kurz nach ihrer Machtergreifung ein Schächtverbot verhängt. 

Gegen das regionale Verbot in Flandern hatten jüdische und muslimische Gruppen beim belgischen Verfassungsgericht geklagt. Dieses leitete den Fall an den Europäischen Gerichtshof weiter. In der belgischen Region Wallonien ist das Schlachten ohne Betäubung ebenfalls verboten. In der Hauptstadtregion Brüssel ist es noch erlaubt - auch dort gibt es aber entsprechende Initiativen.

Die Regierung in Ungarn, die an der Finanzierung des Schlachthauses in Csengele beteiligt war, steht in der Frage auf der Seite der religiösen Gemeinschaften. Ministerpräsident Viktor Orban hat das Urteil des EU-Gerichts gemeinsam mit jüdischen Gruppen als ein Angriff auf die Religionsfreiheit scharf kritisiert. Koves und andere Rabbiner in Europa suchen derzeit nach Möglichkeiten, die Entscheidung des Gerichts anzufechten. ap

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