Italien

Freibrief für Holocaustleugner

Demonstration von Mitgliedern der jüdischen Gemeinde in Mailand Foto: Reuters

Die Nachricht erschien in fast allen italienischen Zeitungen – es sollte ein Signal anlässlich des 70. Gedenktags der Razzia im jüdischen Ghetto in Rom sein: Der Senat hatte dem Gesetzentwurf, wonach das Leugnen von Völkermord unter Strafe gestellt werden soll, zugestimmt.

Nach dem geänderten Artikel 414 des Strafgesetzbuchs wäre das Leugnen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschheit oder Kriegsverbrechen mit einer Haftstrafe von einem bis zu fünf Jahren, deren öffentliche Verherrlichung mit einer Haftstrafe von bis zu siebeneinhalb Jahren bestraft worden.

Straftaten Die genaue Definition der Straftaten ist schon in den Statuten des Internationalen Strafgerichtshofs – die auch Italien unterschrieben hat – enthalten. Nicht jegliche Meinungsäußerung soll damit verfolgt werden, sondern nur solche, die konkrete Straftaten provozieren könnten.

Der neu gefasste Vorschlag war von zehn Politikern verschiedener Parteien, allen voran der Vizevorsitzende der Senatoren der Demokratischen Partei und ehemalige Staatsanwalt Felice Casson, eingebracht worden. Der Vorschlag wurde aus einem weiter gefassten Entwurf ausgeklammert und vor das kleinere Gremium der Rechtskommission gebracht, um dort schneller erörtert und als Gesetz verabschiedet werden zu können. Es gab nur zwei Gegenstimmen.

Dann aber genügte ein Antrag von fünf Senatoren, um die Verabschiedung vorübergehend aufzuhalten. Es ist kaum zu erklären, mit welchem politischen Kalkül dies passiert ist; denn ebendieser Antrag stammte von vier Senatoren der Bewegung »Cinque Stelle« des Komikers Beppe Grillo sowie einem Sozialisten aus der Gruppe der Demokratischen Partei – beide Parteien hatten den Gesetzentwurf mit präsentiert. Das Vorhaben muss jetzt zur Verabschiedung mit dem gesamten Rahmengesetz wieder im Senatsplenum eingebracht werden, anschließend geht es noch einmal zurück in die Abgeordnetenkammer.

Hakenkreuze In Italien wird die Verherrlichung von Faschismus und Rassendiskriminierung bereits in verschiedenen Normen als Straftat definiert, sodass die Staatsanwaltschaft auch bisher schon rechtsextremistische Hassparolen und Gesten verfolgen konnte. Beispiele waren das Basketballspiel Emerson Varese gegen Maccabi Tel Aviv im März 1979, bei dem Hakenkreuze gezeigt und der Gesang »Hitler hat es uns beigebracht, Juden zu töten, ist kein Verbrechen« angestimmt wurde, oder auch die Schließung der Internetseite »Stormfront« in diesem Jahr. Juristische Nachspiele blieben aber eine Ausnahme.

Ein strengeres Gesetz könnte vielleicht helfen, eine weitere Grenze zu ziehen. Nicht alle sind allerdings damit einverstanden. Der jüdische Historiker und Senator Roberto Della Seta meint, ein Gesetz wäre überflüssig und sogar kontraproduktiv. Es würde die Leugner als Opfer erscheinen lassen und Geschichtsforschung durch das Aufstellen einer »staatlichen Wahrheit« verhindern. Auch die Camere Penali, der italienische Verband der Strafverteidiger, spricht sich gegen die Aufnahme eines solchen »Gesinnungsparagrafen« im Strafgesetzbuch aus.

Ähnliche Meinungen waren schon 2007 zu hören, als der damalige Justizminister Clemente Mastella ein vergleichbares Gesetz verabschieden wollte. Etwa 190 Historiker unterschrieben ein Gegenmanifest. Darunter waren viele illustre Namen wie die Professoren Simon Levis Sullam und Carlo Ginzburg, aber auch Professor Claudio Moffa, der 2010 in einer Vorlesung behauptete, Hitler habe keinen Befehl zur Ermordung der Juden gegeben – weil es dafür keinen Beweis gebe. In der Zeitung La Stampa sagte auch Sergio Minerbi, Professor in Haifa mit italienischer Herkunft, »eine Straftat zu definieren«, sei »nicht die beste Lösung, um dem Phänomen entgegenzutreten«.

Angst »Eine Demokratie, die versucht, sich gegen die Lüge mit einem Gesetz zu verteidigen, ist keine starke Demokratie. Es ist eine Demokratie, die Angst hat«, schreibt angesichts des erneuten Versuchs Alberto Cavaglion in der Zeitschrift Doppiozero. Emanuele Fiano, Abgeordneter der Demokratischen Partei und Sohn eines Auschwitz-Überlebenden, kommentiert hingegen: »Solange Überlebende der Schoa am Leben sind, lasse ich sie selbst entscheiden. Sie sind die lebendene Objekte der Leugnungstheorien.«

Das Leugnen von Völkermord wird bereits in mehr als 15 Staaten verfolgt, darunter Israel, Portugal und Spanien (wo die Definition nicht nur die Schoa umfasst), Frankreich, Belgien, Österreich und Deutschland. Italien habe eindeutig »eine Chance verpasst«, wie Senatspräsident Pietro Grasso erklärt. Ohnehin ist Italien durch ein europäisches Rahmengesetz von 2008 verpflichtet, eine solche Norm zu verabschieden. Auch hatten 2007 die Vereinten Nationen einer Resolution zugestimmt, die »jegliches Leugnen des Holocaust verurteilt und alle Mitgliedstaaten auffordert, dem entgegenzutreten«.

Die in Genf geborene Schweizer Schriftstellerin und Philosophin Jeanne Hersch aufgenommen im März 1999

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