Der Oberste Gerichtshof in Israel hat die Regierung scharf für die zusätzliche Überweisung von einer Milliarde Schekel, umgerechnet rund 270 Millionen Euro, an die Schulen der Ultraorthodoxen kritisiert. Die Richter bezeichneten dies als »illegale Praxis«, weil die Zahlung ohne ordnungsgemäße Genehmigung oder Aufsicht durchgeführt wurde. Die Anhörung des Gerichts fand vor dem Hintergrund eines viel größeren und seit Jahren andauernden Streits über die staatliche Finanzierung von Schulen statt, die die gesetzlich vorgeschriebenen Kernfächer nur teilweise oder gar nicht unterrichten.
Die Eingaben gegen eine solche Form der Alimentierung wurden von der Oppositionspartei Jesch Atid sowie Hiddusch, einer Organisation für Religionsfreiheit, eingereicht. Sie argumentieren, dass der Finanzausschuss der Knesset diesen Betrag – zusätzlich zu den ohnehin beschlossenen Mitteln im Haushalt – genehmigt hatte, obwohl es Beweise dafür gab, dass viele der Schulen, die von dem Geld profitieren, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zum Unterrichten von Mathematik, Naturwissenschaften, Englisch und Staatsbürgerkunde nicht nachkommen. Der Transfer verstoße deshalb sowohl gegen das Verfahren zum Haushalt als auch gegen das Bildungsrecht.
Am 31. Dezember 2025 erließ das Gericht eine einstweilige Verfügung zum Einfrieren der Gelder.
Am 31. Dezember 2025 erließ das Gericht eine einstweilige Verfügung zum Einfrieren der Gelder. Diese Entscheidung stieß auf heftige Kritik der ultraorthodoxen Parteien, die der Justiz »Kompetenzüberschreitung« vorwarfen. Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara sprach sich anschließend dafür aus, die Maßnahme wiederaufzuheben.
Sie argumentierte, die Rechtmäßigkeit der Finanzierung ultraorthodoxer Schulen, die nicht den vollständigen Kern-Lehrplan unterrichten, müsse in viel umfassenderen Petitionen und nicht durch die Anfechtung einer einzelnen Überweisung geklärt werden. Gleichzeitig stellte sie klar, dass die weitere Finanzierung »nicht konformer Einrichtungen in keiner Weise hinnehmbar« sei.
Während der Anhörung des Obersten Gerichtshofes konzentrierten sich die Richter weniger auf die Bildungspolitik als vielmehr auf die Art und Weise der Geldbewilligung. Richterin Yael Willner hinterfragte, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Gelder vor der Abstimmung im Finanzausschuss überwiesen worden waren. Anschließend bezeichnete sie die Diskussion in diesem Gremium als »Scheinanhörung« und kritisierte, dass die Abgeordneten erst abstimmten, nachdem die Gelder bereits überwiesen worden waren.