Gaza

UN-Hochkommissar wirft Hamas und Israel Kriegsverbrechen vor

UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk war heute in Rafah. Foto: picture alliance/KEYSTONE

Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, hat sowohl der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas als auch Israel in Gaza-Krieg Kriegsverbrechen vorgeworfen. Er äußerte sich nach einem Besuch am Grenzübergang Rafah am Mittwoch.

Über die Terrorangriffe der Hamas im Süden Israels sagte Türk: »Die von bewaffneten palästinensischen Gruppen am 7. Oktober verübten Gräueltaten waren abscheulich, brutal und schockierend, sie waren Kriegsverbrechen - ebenso wie die anhaltende Geiselnahme.«

Anschließend sagte er über die Militärschläge Israels und die Abriegelung des Gazastreifens, die humanitäre Hilfe behindert: »Die kollektive Bestrafung palästinensischer Zivilisten durch Israel stellt ebenfalls ein Kriegsverbrechen dar, ebenso wie die unrechtmäßige Zwangsevakuierung von Zivilisten.«

»Keine doppelten Standards«

Für die »Abriegelung« Gazas ist allerdings die Hamas verantwortlich, deren Terroristen die beiden Grenzübergänge zu Israel am 7. Oktober zerstörten, während sie 1400 Israelis in Massakern ermordeten und 240 Geiseln nahmen, von denen sich bisher nur fünf wieder in Freiheit befinden.

Zudem ist der Krieg gegen den Terror keine »kollektive Bestrafung«, sondern ein von der Hamas begonnener Konflikt, in dessen Rahmen Israel die Terrororganisation endgültig besiegen will, um seine Bevölkerung zu schützen. Die Hamas hat Israel seit 2007 zahlreiche Kriege hineingezogen.

Türk sagte, es dürfe bei der Beschreibung der Situation keine doppelten Standards geben. Die Menschenrechtsstandards seien sehr klar: Konfliktparteien seien verpflichtet, die Zivilbevölkerung und zivile Einrichtungen zu schützen. Als Besatzungsmacht müsse Israel dafür sorgen, dass die Menschen im Gazastreifen mit dem Nötigsten versorgt würden.

Unzutreffendes Wort

»Die Handlungen einer der Parteien entbinden die andere Partei nicht von ihren Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht«, sagte Türk. Angriffe auf medizinische Einrichtungen, medizinisches Personal sowie Verwundete und Kranke seien verboten.

Angriffe auf medizinische Einrichtungen sind allerdings im Kriegsfall erlaubt, wenn sich Terroristen darin oder darunter verschanzen, wie dies im Fall der Hamas der Fall ist. Um den von Türk erwähnten Schutz der Zivilbevölkerung bemüht sich Israel ebenfalls, auch indem die Armee die Bevölkerung in Gaza vor Angriffen warnt und zur Flucht in den Süden der Enklave auffordert.

Auch das von Türk gewählte Wort »Besatzungsmacht« ist unzutreffend. Israel verließ den Gazastreifen im Jahr 2005. Seither bauten ihn die Palästinenser zu einer Terror-Hochburg aus, deren Führer Israel vernichten wollen und ihre eigene Bevölkerung unterdrücken.

Türk verlangte dringend eine Feuerpause. Es müsse humanitäre Hilfe in den Gazastreifen gebracht werden. Die Geiseln, die in den Gazastreifen verschleppt wurden, müssten umgehend bedingungslos freigelassen werden. Zudem müsse der politische Rahmen geschaffen werden, um die Besetzung des Gazastreifens auf der Basis des Rechts auf Selbstbestimmung der Israelis und der Palästinenser und legitimer Sicherheitsinteressen zu beenden. dpa/ja

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