Ältere Menschen können in diesem Jahr per Videozuschaltung am traditionellen Abendessen der Familie zum Auftakt des jüdischen Pessachfestes teilnehmen. Sefardische orthodoxe Rabbiner urteilten, die Nutzung des Videokonferenzdienstes »Zoom« sei angesichts der stark eingeschränkten Bewegungsfreiheit durch die Bekämpfung des Coronavirus zulässig, wie israelische Medien am Mittwoch berichteten.
Das religionsrechtliche Urteil der Rabbiner wird von Beobachtern als bahnbrechend bezeichnet. Zu den Unterzeichnern zählt neben zahlreichen städtischen Rabbinern der frühere Vorsitzende des Jerusalemer Rabbinergerichts, Rabbiner Elijahu Abergel.
SChabbat Nach dem jüdischen Religionsrecht (Halacha) ist die Nutzung von Elektrizität oder elektrischen Geräten am Schabbat und an Feiertagen verboten. Die Rabbiner urteilten, dass in dem gegenwärtigen Ausnahmezustand die Videokonferenz für den Sederabend dennoch ausnahmsweise zulässig ist, sofern die übertragenden Geräte und das entsprechende Programm vor Beginn des Feiertags angeschaltet werden.
Als Begründung machten sie unter anderem geltend, die Technik werde zur Erfüllung einer religiösen Verpflichtung genutzt. Ferner sei es wichtig, die Verbindung zwischen den Jungen und den Großeltern zu stärken sowie gegen Depressionen, Traurigkeit und mentale Schwäche bei den Älteren vorzubeugen.
Kritik Das Urteil stieß allerdings auf Kritik unter anderem des israelischen aschkenasischen Oberrabbiners David Lau. Er bezeichnete den Entscheid laut dem Sender »Arutz Scheva« als »unverantwortlich, jenseits von absurd und ohne ein Mindestverständnis der Bedeutung eines halachischen Urteils«.
Auch der Direktor des Tzomet-Instituts, das sich um die Übersetzung jüdischen Religionsrechts in die moderne Welt bemüht, bezeichnete das Urteil demnach als »sehr gefährlich, und was Menschen darunter verstehen werden, ist noch gefährlicher«. kna