In Israel spitzt sich der Konflikt um Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara zu: Ein eigens eingesetzter Ministerausschuss hat am Sonntag einstimmig empfohlen, sie aus dem Amt zu entlassen. Die Entscheidung soll in der nächsten Kabinettssitzung am 27. Juli zur Abstimmung gestellt werden.
Wie unter anderem die Armeerundfunkstation Galei Tzahal berichtete, steht der Punkt bereits auf der Tagesordnung. Eine offizielle Bestätigung durch das Büro des Kabinettsekretärs blieb zunächst aus.
Baharav-Miara reagierte umgehend: Am Sonntagmorgen wandte sie sich mit einem Eilantrag an das Oberste Gericht und forderte, das Entlassungsverfahren auszusetzen. Selbst wenn ein entsprechender Beschluss vorerst nicht umgesetzt werde, sei der laufende Prozess rechtswidrig und untergrabe das Vertrauen in den Rechtsstaat, so die Juristin.
Hüterin der Rechtsordnung
Die Position der Generalstaatsanwältin gilt in Israel als eine der wichtigsten Instanzen zur Sicherung rechtsstaatlicher Prinzipien. Sie entscheidet unter anderem, ob Maßnahmen der Regierung mit geltendem Recht vereinbar sind, und leitet die Staatsanwaltschaft.
Besonders umstritten ist der Versuch der Regierung, Baharav-Miara mit einem eigens geänderten Verfahren abzusetzen – nachdem ein erster Versuch auf Grundlage eines Kabinettsbeschlusses von 2000 gescheitert war.
Im März hatte die Regierung zunächst versucht, eine Fachkommission zur Bewertung ihrer Amtsführung einzuberufen – dieselbe, die sie 2022 in ihr Amt brachte. Als das Vorhaben im Juni scheiterte, wurde ein neuer Ministerausschuss ins Leben gerufen.
Ausschuss mit rechten Hardlinern
Der fünfköpfige Ausschuss, der nun die Entlassung empfiehlt, wird vom Minister für Diasporaangelegenheiten, Amichai Chikli, geleitet. Ihm gehören außerdem Finanzminister Bezalel Smotrich, Sicherheitsminister Itamar Ben Gvir, Wissenschaftsministerin Gila Gamliel und Religionsminister Michael Malkieli an – allesamt Mitglieder des rechts-religiösen Regierungslagers.
Die Generalstaatsanwältin war zu zwei Anhörungen eingeladen worden, verweigerte jedoch die Teilnahme mit Verweis auf die Rechtswidrigkeit des Verfahrens.
Der Ausschuss wirft Baharav-Miara unter anderem vor, politische Entscheidungen der Regierung systematisch blockiert, Gesetzentwürfe aus verfassungsrechtlichen Gründen verhindert, sowie mehrfach die rechtliche Vertretung der Regierung in Verfahren verweigert zu haben.
Aussetzung abgelehnt
Baharav-Miara kontert, sie habe lediglich darauf hingewiesen, wenn Regierungsentscheidungen gegen geltendes Recht verstoßen hätten – was das Oberste Gericht in der Mehrzahl der Fälle bestätigt habe.
Bereits am Freitag hatte der zuständige Richter am Obersten Gerichtshof, Noam Sohlberg, eine vorläufige Aussetzung des Entlassungsverfahrens abgelehnt. Gleichzeitig machte er deutlich, dass eine mögliche Entlassung nicht sofort in Kraft treten würde, damit das Gericht noch entscheiden könne.
Am Sonntagmorgen bekräftigte Baharav-Miara ihre Forderung nach einem sofortigen Stopp. Die Regierung betreibe seit fünf Wochen ein »offensichtlich rechtswidriges Verfahren«, das dem Justizwesen Schaden zufüge.
Rechtswidriger Vorgang
Selbst wenn das Gericht die Entlassung später für ungültig erkläre, sei allein das öffentliche Vorantreiben des Prozesses ein Problem – es legitimiere einen rechtswidrigen Vorgang im Nachhinein.
Die Chancen, dass das Oberste Gericht den Vorgang tatsächlich stoppt, gelten allerdings als gering. Richter Sohlberg hatte zuletzt klargestellt, dass das Gericht frühestens dann eingreifen werde, wenn die Regierung eine formale Entscheidung getroffen habe – nicht vorher. ja