Israel muss nach einem Gutachten des Internationalen Gerichtshofes ausreichend humanitäre Hilfe in den Gazastreifen lassen und dafür auch mit dem UN-Hilfswerk für Palästinenser (UNRWA) zusammenarbeiten. Israel sei als Besatzungsmacht verpflichtet, für die Bevölkerung zu sorgen, heißt es in einem Rechtsgutachten des höchsten Gerichts der UN in Den Haag. Das Gutachten ist nicht bindend.
Das israelische Außenministerium kritisierte den IGH scharf. Die Gutachter seien voreingenommen gewesen und ihre Arbeit ein Versuch, politische Maßnahmen gegen Israel unter dem Mantel des Völkerrechts zu verhängen. Das Gutachten hätte »die terroristischen Aktivitäten, in denen die UNRWA verwickelt war« herausstellen müssen, teilte das Außenministerium auf X mit. »Israel lehnt die Politisierung des Internationalen Rechts vollständig ab«, heißt es in der Stellungnahme weiter.
Israel untersagt dem UNRWA die Arbeit im Gazastreifen seit Januar, weil es dem Hilfswerk enge Verbindungen zur Hamas vorwirft. So hatte die israelische Regierung Anfang 2024 Beweise veröffentlicht, die zeigen sollen, dass 15 UNRWA-Angestellte an den Massakern vom 7. Oktober 2023 teilgenommen hatten. Zum Zeitpunkt der Untersuchung sollen außerdem 2135 Mitarbeiter zugleich Mitglieder terroristischer Gruppierungen gewesen sein. Die Anschuldigungen veranlassten mehrere westliche Länder, darunter auch die größten Geldgeber USA und Deutschland, die Finanzierung der UNRWA zu stoppen.
Von März bis Mai hatte Israel grundsätzlich keine Hilfsgüter mehr in den Gazastreifen gelassen. Seit der fragilen Waffenruhe vom 10. Oktober lässt Israel wieder Transporte in das abgeriegelte Küstengebiet. Nach Ansicht der Vereinten Nationen reicht dies bei weitem nicht aus, um die notleidende Bevölkerung zu versorgen. Die israelische Regierung hat stets bestritten, dass sie nicht genug Hilfe in den Gazastreifen lasse. Das Problem liege eher darin, dass die UN die Hilfsgüter nicht abhole und teilweise an den Grenzübergängen verrotten lasse. dpa/ja