Belgien

Außerhalb des Völkerrechts

Belgiens Premierminister Bart De Wever und Außenminister Maxime Prévot Foto: picture alliance / BELGA

Belgien will Staatsbürger, die in Ost-Jerusalem und in israelischen Siedlungen im Westjordanland leben, nicht mehr konsularisch betreuen. Das geht aus einem Schreiben des belgischen Konsulats in Jerusalem hervor, das diese Woche bekannt wurde.

Eine Belgierin wurde aus dem Register des Konsulats gestrichen, weil sie dem Schreiben zufolge »in einer Siedlung lebt, die nach dem Völkerrecht, an das Belgien gebunden ist, nicht anerkannt wird«. Die Staatsangehörige werde könne daher nicht unter dieser Adresse registriert werden. Dies gelte auch für die Familienangehörigen.

Möglich sei allenfalls, an eine Anschrift »außerhalb einer nicht anerkannten Siedlung« umzuziehen, so das Konsulat. Dafür müsse die Frau »uns die erforderlichen Belege vorlegen, damit wir Ihre Daten gegebenenfalls anpassen könne«. Das Schreiben schließt mit den Worten: »Sie sind nicht mehr bei dieser Vertretung registriert.«

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Die Maßnahme geht auf eine Entscheidung der belgischen Regierung vom September 2025 zurück, in der Strafmaßnahmen gegen Israel wurden, darunter auch Visaverweigerungen für israelische Siedler und ein Einfuhrverbot für Produkte aus den Siedlungen. Allerdings richtet sie sich im vorliegenden Fall erstmals nicht nur gegen Drittstaaten und deren Bürger, sondern gegen belgische Staatsangehörige, sofern in Gebieten leben, die völkerrechtlich nicht als Teil des Staates Israel anerkannt werden.

Julien Cohen, in Jerusalem ansässiger Rechtsanwalt für die Betroffene, machte den Vorgang auf seinem X-Kanal öffentlich. Für ihn ist die Weigerung des belgischen Staates, seiner Mandantin einen Reisepass auszustellen, absurd. »Dieses Konsulat ist eigentlich für Jerusalem und für die Palästinensischen Gebiete zuständig, doch man ist dort der Ansicht, dass sie sich weder in Jerusalem noch in den Gebieten befindet«, schrieb Cohen auf X.

Ralph Pais, Vizepräsident des Jüdischen Informations- und Dokumentationszentrums in Belgien, kritisierte die Haltung der Behörden ebenfalls scharf. »Wenn ein Staat konsularische Hilfe leistet, muss er dies gleichberechtigt und ohne Diskriminierung tun, unabhängig von Herkunft, Religion oder Wohnort. Belgien sanktioniert hier nicht Israel, sondern seine eigenen Bürger. Dass diese Politik belgische Juden, die in Israel leben, unverhältnismäßig stark betrifft, macht diese Diskriminierung inakzeptabel«, so Pais. mth

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