von Tobias Kühn
Üblicherweise bauen Christen keine Synagogen. In Potsdam jedoch hat sich vor zwei Jahren ein knappes Dutzend nichtjüdischer Bürger zu einem Verein zusammengetan, um eine Synagoge zu errichten – für die jüdische Gemeinde der Stadt. Diese besteht zum größten Teil aus Zuwanderern und hat kein Geld, sich aus eigener Kraft ein Bethaus zu bauen.
Seit einigen Monaten wirbt der »Bauverein Synagoge Potsdam« in der Öffentlichkeit um Spenden. Und weil es manchen Sponsoren wichtig ist, dass auch der Zentralrat der Juden das Projekt akzeptiert, schrieb der Vorsitzende des Vereins, Horst-Dieter Weyrauch, im Dezember einen Brief an Stephan J. Kramer, den Generalsekretär des Zentralrats. Darin bat er um ein Gespräch. Wenige Tage nach Erhalt des Briefs rief Kramer Weyrauch an und sagte ihm, er lehne das Unternehmen ab. Seine Begründung konnte man tags darauf auch in den Potsdamer Neuesten Nachrichten lesen: die schlechte finanzielle Ausstattung des Landesverbands der jüdischen Gemeinden in Brandenburg, zu dem auch die Potsdamer jüdische Gemeinde gehört. Das Land unterstütze die Gemeinden nur unzureichend, ihre Arbeit könne zum Teil nur mit Hilfe des Zentralrats und der Zentralwohlfahrtsstelle erfüllt werden. Weyrauchs Plan, in Potsdam eine Synagoge für 3,5 Millionen Euro zu bauen, verhöhne die übrigen sechs Ortsgemeinden in Brandenburg, so Kramer. Weyrauch fühlte sich vor den Kopf gestoßen, der Bauverein stellte sein Fortbestehen in Frage und ließ von den Mitgliedern abstimmen. »Wir machen weiter«, sagte Weyrauch nach der Versammlung am 24. Januar, »und wir erwarten, dass Herr Kramer unseren Brief beantwortet.« Kramer: »Herr Weyrauch kennt meine Antwort.« Natürlich brauche Potsdam eine Synagoge, sagt Kramer. Und wenn Spender sich fänden, sei es umso besser. »Ich habe überhaupt nichts gegen ein so ehrenwertes Projekt. Aber es ist die Aufgabe des Landes Brandenburg und der Stadt Potsdam, für eine jüdische Infrastruktur zu sorgen. Und – es muss kein Neubau sein.«
Der Staatsvertrag, den die brandenburgische Regierung 2005 mit dem jüdischen Landesverband geschlossen hat, sichert den Gemeinden im Land jährlich 200.000 Euro zu – so wenig wie in keinem anderen Bundesland. Die Summe gewährleiste nicht einmal die »Minimalanforderungen« für die Lebens- und Arbeitsfähigkeit der Gemeinden, kritisiert Kramer. »Trotz der finanziell schwierigen Situation, in der sich das Land Brandenburg befindet, halte ich diese Leistungen für zu gering.« Der Zentralrat der Juden hatte in den Verhandlungen zum Staatsvertrag eine jährliche Zuwendung von 900.000 Euro vorgeschlagen.
Schon damals, sagt Kramer, habe er die Landesregierung gebeten, »dass man im konstruktiven Gespräch die Möglichkeiten auslotet, die Leistungen für die jüdischen Gemeinden des Landes zu erhöhen. Und ich würde diese Bitte auch wiederholen.« Verhandlungspartner der brandenburgischen Regierung sei jedoch der Landesverband.