Berlin

Bundestag stimmt über Antisemitismus-Antrag ab

Foto: picture alliance/dpa

Der Bundestag will an diesem Donnerstag über einen Antrag mit dem Titel »Nie wieder ist jetzt: Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken« beraten und abstimmen. Er ist nicht rechtsverbindlich, dürfte aber dennoch politische Wirkung entfalten.

Der Antrag von SPD, Grünen, FDP und Union hat das Ziel, Antisemitismus zu bekämpfen. Darin wird dazu aufgerufen, »Gesetzeslücken zu schließen und repressive Möglichkeiten konsequent auszuschöpfen«, insbesondere im Strafrecht sowie im Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht.

Die vier Fraktionen kritisieren einen »relativierenden Umgang und vermehrt israelbezogenen und links-antiimperialistischen Antisemitismus« und fordern die Bundesregierung auf, sich »aktiv für die Existenz und die legitimen Sicherheitsinteressen des Staates Israel« einzusetzen.

Streit um IHRA-Antisemitismusdefinition

Gegenüber Ländern und Kommunen solle sie darauf hinwirken, bei Entscheidungen, etwa über die Förderung bestimmter Projekte, die sogenannte IHRA-Antisemitismusdefinition als maßgeblich heranzuziehen.

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Die Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) hält unter anderem fest, dass sich Erscheinungsformen von Antisemitismus »auch gegen den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, richten« können. Die FDP-Abgeordnete Anikó Glogowski-Merten findet es gut, dass der Verweis auf die Definition aufgenommen wurde. Sie fordert: »Nun sollen die Beschlüsse in Schulen und Hochschulen zur einheitlichen Anwendung umgesetzt werden«.

Bis Mittwochabend hatten allerdings bereits mehr als 4200 Kritiker des Antrags einen offenen Brief unterzeichnet, darunter zahlreiche Wissenschaftler. Die Rektorin des Wissenschaftskollegs zu Berlin, Barbara Stollberg-Rilinger, sagte, die IHRA-Definition sei unbestimmt, und »das führt dazu, dass sie unglaublich missbrauchsanfällig ist«.

Kritik bei Grünen

Denn der Antisemitismus-Vorwurf eigne sich »in hervorragender Weise, um politische Gegner zum Schweigen zu bringen und zu diffamieren«. Die Schlussfolgerung aus der deutschen Verantwortung für den Holocaust müsse sein, »dass man nicht immer die israelische Politik verteidigt und unterstützt, sondern die Menschenrechte«.

Grummeln gab es auch in der Grünen-Fraktion, wo nach Angaben aus Teilnehmerkreisen einige Abgeordnete Kritik an dem Antragstext äußerten.

Der Streit über die Antisemitismusdefinition der IHRA besteht auch außerhalb des Parlaments schon länger. Auch sogenannte »Israelkritiker« im linken politischen Spektrum bevorzugen die Jerusalemer Definition, die den wseit verbreiteten israelbezogenen Antisemitismus eher nicht berücksichtigt. dpa/ja

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