Wertheim-Erben

Appell ans schlechte Gewissen

Appell ans schlechte Gewissen

Wertheim-Erben machen Druck auf KarstadtQuelle

von ingo way

Seit 2000 schwelt der Streit zwischen den Erben der 1938 »arisierten« Kaufhauskette Wertheim und KarstadtQuelle um mehrere Grundstücke in Berlin, unter anderem das Lenné-Dreieck am Potsdamer Platz, auf dem sich das Ritz-Carlton-Hotel befindet. Im August entschied das Bundesverwaltungsgericht, daß die Jewish Claims Conference (JCC) als Vertreterin der Wertheim-Erben Anspruch auf das Grundstück besitzt und KarstadtQuelle nicht der rechtmäßige Eigentümer war, als der Konzern das Areal, das er 2001 symbolisch für eine D-Mark vom Land Berlin erhalten hatte, für 145 Millionen Euro an den Metro-Gründer Otto Beisheim verkaufte. Doch KarstadtQuelle weigert sich, die Erben zu entschädigen.
Eine Pressekonferenz, die am Montag passenderweise im Ritz-Carlton-Hotel stattfand und an der neben Barbara Principe, der Sprecherin der Wertheim-Erben, und deren Anwalt Matthias Druba der Direktor der JCC, Roman Haller, der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart R. Baum und der Autor Henryk M. Broder teilnahmen, war denn auch als moralischer Appell an Karstadt-Chef Thomas Middelhoff gedacht. Principe, die 73jährige Tochter von Günther Wertheim, wurde von zweien ihrer Enkel begleitet, wohl um zu zeigen, daß eine »biologische Lösung«, auf die KarstadtQuelle laut Anwalt Druba offenbar setze, nicht in Sicht sei. Er war der Ansicht, daß Middelhoff nur auf Zeit spiele, da ihm klar sein müsse, daß er juristisch nicht gewinnen könne. Ein bereits getätigtes Vergleichsangebot des Konzerns war zu geringfügig, um es akzeptieren zu können, hieß es.
Baum forderte Middelhoff auf, angesichts von 145 Millionen quasi geschenkter Euro, das »Trauerspiel« zu beenden und die Erben auszuzahlen. Roman Haller bekräftigte, daß sich die JCC die Option offenhalte, das ganze Grundstück von Beisheim zurückzufordern. In diesem Falle müßte Beis- heim seinen Schaden bei KarstadtQuelle einklagen. Dies würde KarstadtQuelle erheblich teurer zu stehen kommen, als direkt an die Erben zu zahlen, so Anwalt Druba.
Warum verklagen die Anwälte nicht das Land Berlin? Druba meint, daß das Areal niemals hätte verkauft werden dürfen, da nach wie vor das Land Berlin Eigentümer sei. Da aber allein KarstadtQuelle wirtschaftlich von dem Gelände profitiert hat und Berlin nur eine Mark dafür bekommen hat, sei es widersinnig, wenn nicht der Konzern, sondern Berlin die Rückzahlung leisten müßte.

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