Ghetto-Arbeit

Geld und Würde

Kinderarbeit im Ghetto Lodz um das Jahr 1942 Foto: Ullstein

Amon G. wurde 1940 geboren. Als knapp Einjähriger kam er in das Ghetto von Petschora in Transnistrien*. 1942 verhungerte dort sein Bruder, er selbst führte bis zu seiner Befreiung 1944 in dem städtischen Lager leichte Reinigungsarbeiten für »ein Stück Brot zusätzlich« aus.

Aber: Amon G. hat keinen Anspruch auf eine Rente aus Deutschland. Im Oktober 2016 bestätigte das Sozialgericht Berlin die Auffassung der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Juristisch sauber argumentieren die Richter zwar, die Entscheidung wirkt dennoch zynisch: Da der Kläger unter sieben Jahre alt und damit nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) noch nicht geschäftsfähig war, habe er keine Rechtsgeschäfte eingehen können und sei nicht »aus eigenem Willensentschluss« tätig gewesen. Dies sei jedoch nach dem deutschen Gesetz Voraussetzung für die Anerkennung einer rentenrechtlichen Beitragszeit.

Alter Amon G. und Hunderte weitere osteuropäische Opfer des Nationalsozialismus erhalten nach wie vor keine sogenannte Ghettorente, weil sie entweder zu jung waren oder aber die notwendige Mindestversicherungszeit von 60 Monaten nicht erfüllen, wie es das ZRBG, das Gesetz zur Zahl- barmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto, verlangt.

Der Bevollmächtige der jüdischen Gemeinden Polens, Marian Kalwary, geht von »weltweit vermutlich circa 1000 Überlebenden« aus, die betroffen sind. Mindestens 270 Fälle, darunter jeweils rund 80 aus Israel und den USA, 50 aus Ungarn, je 20 aus Rumänien, Polen und weiteren Ländern, sind bekannt. »Viele Überlebende schrecken vor einer Antragstellung zurück, weil ihnen bekannt ist, dass sie die Wartezeit nicht erfüllen«, sagt Kalwary.

Allein in Deutschland seien rund 800 Sinti und Roma, die als Kinder die osteuropäischen Ghettos und deutschen die Vernichtungslager überlebten, ohne Rentenzahlungen, schätzt Herbert Heuß vom Zentralrat der Sinti und Roma.

Zwar wurde 2014 vom deutschen Bundestag das Ghettorentengesetz nachgebessert, nachdem deutlich wurde, dass vier von fünf Rentenanträgen von Ghettoüberlebenden mit Hinweis auf die geltende Sozialgesetzgebung abgelehnt wurden, aber noch immer fallen Ghettoarbeiter durch dieses Raster. Sie hätten zwar »unstrittig Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung im Ghetto erworben«, beklagt Marian Kalwary, ihnen fehlten allerdings aus vielerlei Gründen »Monate, um die volle Wartezeit in Höhe von 60 Kalendermonaten« angerechnet zu bekommen«.

protest Kalwary hat nun zusammen mit dem Vorsitzenden der Vereinigung der Roma in Polen, Roman Kwiatkowski, einen Offenen Brief an Arbeitsministerin Andrea Nahles geschrieben, um die Ungerechtigkeit zu beheben.

»Gesetzliche Voraussetzungen aus der heutigen Zeit auf die Beschäftigung in einem Ghetto rechtlich anzuwenden, ist lebensfremd und fern aller Ghettorealität«, kritisiert Ulla Jelpke, Bundestagsabgeordnete der Linken. Ihre Partei hat eine Gesetzesinitiative eingebracht. »Mit gutem Willen ginge es auch, die bisher noch nicht be- rücksichtigten Grenzfälle positiv zu lösen«, sagt Jelpke.

Claims Conference »Es besteht dringender Handlungsbedarf, die potenziell Berechtigten in das Gesetz miteinzubeziehen«, sagt auch der Deutschland-Repräsentant der Claims Conference, Rüdiger Mahlo, »gerade auch im Hinblick auf die Tatsache, dass die Gruppe von Tag zu Tag kleiner wird«.

Der Zentralrat der Juden hat an den Bundestag appelliert, »diese letzte Gerechtigkeitslücke im Ghettorentengesetz zu schließen«. Zentralratspräsident Josef Schuster fordert, »dass alle Menschen, die in der NS-Zeit in einem Ghetto sein mussten und gearbeitet haben, eine Rente nach dem Ghettorentengesetz erhalten«. Das müsse auch für Menschen gelten, denen die verlangte Wartezeit von 60 Monaten fehlt.

Marian Kalwary ist selbst betroffen. Nach der Flucht aus den Ghettos Warschau und Wolomin vor den Deportationen ins Vernichtungslager arbeitete er als Zwölfjähriger mit falschen »arischen« Papieren für eine Treuhandfirma. »Die DRV hat aber diese Beschäftigungszeit nicht anerkannt. Lediglich die letzten drei Monate, die ich nach Vollendung des 14. Lebensjahres dort arbeitete«, empört sich der Ghettoüberlebende Kalwary.

*In einer früheren Version des Artikels wurde der Standort des Ghettos von Petschora in die heutige russische Teilrepublik Komi gelegt. Diesen Fehler haben wir korrigiert.

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