Schwerin

Friedhofsstreit beigelegt

Trauerhalle am Jüdischen Friedhof Schwerin Foto: Axel Seitz

Der Jüdische Friedhof von Schwerin liegt in unmittelbarer Nähe zum Schweriner See. Und das seit mehr als 300 Jahren. 1717 kaufte die damalige Gemeinde das Grundstück weit vor den Toren der Stadt, um einen jüdischen Kaufmann, der ermordet worden war, beerdigen zu können.

Die Stadt Schwerin wuchs, und so ist die Begräbnisstätte seit Langem von Wohnhäusern umrahmt. Die bislang letzte Beerdigung gab es hier 1981.
In den vergangenen 25 Jahren konnten die Mitglieder der heutigen Jüdischen Gemeinde ihre Toten allerdings nicht hier begraben.

Friedhofsbelegung Verantwortlich dafür war zunächst die Klage einer Anwohnerin, später konnte sich das zuständige Oberverwaltungsgericht Greifswald nicht entscheiden. Vor Kurzem teilte nun die Klägerseite bei einem Termin in Greifswald mit, sich nicht mehr gegen eine Belegung des Friedhofs zu wehren.

»Das ist eine sehr wichtige Entscheidung«, sagt Valerij Bunimov. Der Vorsitzende des Landesverbands der Jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern zeigte sich erleichtert, dass die Jüdische Gemeinde ihren historischen jüdischen Friedhof in Schwerin künftig nutzen darf. Dass ihn dieser Streit allerdings rund ein Vierteljahrhundert beschäftigen würde, hätte sich Bunimov nicht vorstellen können.

Als jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion 1994 in Schwerin wieder eine Gemeinde neu gründeten, glaubten sie, über diesen Friedhof verfügen zu können. Die Stadt Schwerin genehmigte die Nutzung der Fläche bereits wenige Jahre später. Doch dann kam der Einspruch der Anwohnerin. Als sie in der Straße am Friedhofsgelände in einen Neubau zog, sei sie davon ausgegangen, dass es sich bei dem Gelände hinter ihrem Haus um eine Grünfläche handele. Dies habe das Bauordnungsamt damals mitgeteilt, erklärte die Klägerin.

Jahrelang war nicht ersichtlich, dass beide Flächen zum Friedhof gehören, und darauf berief sich die Klägerin.


Wo hört die Grünfläche auf, wo fängt das Gräberfeld an? Die Frage lässt sich nur historisch beantworten: Am Ende des Zweiten Weltkriegs hatten Wehrmachtssoldaten auf dem Friedhof eine Flakstellung errichtet und sämtliche Gräber zerstört. In den 40er-Jahren stellte die Jüdische Gemeinde die noch vorhandenen Grabsteine wieder auf, ohne jedoch zu wissen, wo die sterblichen Überreste der Toten lagen.

In den 50er-Jahren plante die Stadt in der Nähe des Friedhofs ein Klärwerk und wollte die angrenzende Straße neu verlegen. Die Jüdische Gemeinde wehrte sich nicht gegen das Ansinnen der Stadt, und das Friedhofsgelände wurde geteilt. Seither befinden sich nördlich der Straße Gräber und Grabsteine, südlich davon die Grünfläche und die zum Friedhof gehörende, für Beerdigungen wichtige Trauerhalle.

Bundesverwaltungsgericht Jahrelang war nicht ersichtlich, dass beide Flächen zum Friedhof gehören, und darauf berief sich die Klägerin. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald sah sich allerdings jahrelang nicht in der Lage, eine endgültige Entscheidung zu treffen. Zwei Urteile wurden zudem vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben. Die Stadt Schwerin und die Jüdische Gemeinde versuchten gemeinsam zu erreichen, dass der Friedhof wieder als solcher genutzt werden kann.

Nachdem der Streit nun beigelegt wurde, will die Gemeinde nach Auskunft von Valerij Bunimov den Friedhof wieder herrichten. Zunächst müsse das Gelände vermessen und ein Zaun aufgestellt werden, erklärt der 71-Jährige. Auch die 1899 gebaute Feierhalle muss saniert werden. Vor 2024 werden wohl keine Beerdigungen stattfinden, schätzt Bunimov. Bis die historische Stätte belegt werden soll, kann die Gemeinde ihren neuen Friedhof, der als Ersatz für den historischen Friedhof der Gemeinde von der Stadt Schwerin zur Verfügung gestellt wurde, nutzen.

Entscheidung

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