Düsseldorf

Anklage erhoben

Beim Bombenanschlag auf den Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn im Jahr 2000 wurden zehn Menschen zum Teil schwer verletzt. Foto: dpa

Mehr als 17 Jahre nach dem Bombenanschlag am S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Beschuldigten erhoben.

Dem 51-jährigen Sicherheitsberater werden versuchter Mord in zwölf Fällen und die Herbeiführung einer schweren Sprengstoffexplosion vorgeworfen, wie Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück am Freitag in Düsseldorf mitteilte. Das Motiv sei offenbar Fremdenhass. Das Landgericht Düsseldorf muss nun entscheiden, ob es das Hauptverfahren eröffnet.

opfer Bei dem Sprengstoffanschlag im Jahr 2000 wurden zehn Menschen, darunter sechs Juden, zum Teil schwer verletzt, ein Ungeborenes im Mutterleib so stark, dass es an den Folgen des Anschlags starb. Die sechs jüdischen Opfer kamen aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion und hatten in einer Sprachschule einen Deutschkurs besucht.

Fünf der Geschädigten schlossen sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft dem Verfahren als Nebenkläger an. Die gut 250 Seiten starke Anklageschrift stützt sich auf die Aussagen von 96 Zeugen sowie Sachverständigengutachten und sichergestellte Objekte. Eine wichtige Rolle spielten auch Aussagen des Beschuldigten in aufgezeichneten Telefonaten, erklärte die Staatsanwaltschaft.

beweise Bei dem Anschlag am 27. Juli 2000 war eine selbst gebastelte Rohrbombe, die in einer Plastiktüte am Geländer einer Fußgängerbrücke hing, per Fernzündung zur Detonation gebracht worden. Bereits nach der Tat war gegen den Angeklagten ermittelt worden, die Beweise reichten jedoch nicht für einen Haftbefehl.

Der ehemalige Bundeswehrsoldat betrieb damals einen Militaria-Laden nahe dem S-Bahnhof und war als Neonazi bekannt. Als der Mann Jahre später wegen eines anderen Vergehens eine Haftstrafe verbüßte, prahlte er vor einem Mithäftling mit der Tat. Der Häftling informierte die Polizei, woraufhin der Fall im Jahr 2014 neu aufgerollt wurde. Anfang 2017 wurde der Beschuldigte verhaftet. ja/epd

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www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/27712

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