Erlangen

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Geflaggt: der Erlanger Schlossplatz »geschmückt« zum 1. Mai 1936 Foto: Verlag

In mehr als vier Jahren gelang es den Behörden nicht, die Ereignisse des Novemberpogroms von 1938 in Erlangen zu rekonstruieren. Dieses traurige Fazit zieht Andreas Jakob in seinem Band In der Nacht, in der die Judenaktion stattfand. Der Pogrom vom 9./10. November in Erlangen und seine juristische Aufarbeitung nach 1945.

Jakob hat Prozessakten über die Gewaltaten vor 73 Jahren ausgewertet und verfolgt damit einmal einen anderen Weg der Aufarbeitung der NS-Geschichte von Erlangen: Statt der Opferperspektive wählt Jakob den Blick auf die Täter und fragt: Wurden sie zur Rechenschaft gezogen?

Ereignisse Wie in vielen deutschen Städten wüteten auch in Erlangen die SA und durch die Propaganda aufgewiegelte Bürger gegen jüdische Geschäfte und ihre Inhaber. Nachbarn bereicherten sich, stahlen Schmuck und Silber und prahlten sogar mit ihren Taten. Auch wenn in Erlangen kein Mensch zu Tode kam, wie überall waren Juden auch hier Hohn, Spott, Demütigungen und physischen Schlägen ausgesetzt.

Von den Tätern – sofern sie überhaupt verfolgt wurden – saß keiner auch nur für einen Tag in Haft, konstatiert Jakob. Zwölf Beschuldigte aus der Garnisonstadt mussten sich 1950 vor Gericht verantworten. »Die Täter wurden lediglich wegen Landfriedensbruch und Hausfriedensbruch angeklagt, die denkbar mildesten Straftatbestände für die Barbarei jener Nacht«, stellt Josef Schuster, Präsident des Landesverbandes der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern in seinem Geleitwort ernüchtert fest.

Zeugenaussagen Jakob geht die Gerichtsakten und Aussagen durch, ermittelt Namen und erhält aufgrund der Zeugenaussagen ein erstaunlich genaues Bild von den Ereignissen dieser Nacht, detaillierter als die Ermittlungsbehörden damals. Die vielen Zitate und Zeugenaussagen veranschaulichen frappierend, wie Wegschauen, Verdrängen, Leugnen und Entschuldigen auch für viele Erlanger Bürger zum Wesenszug werden. »Denn die Zivilbevölkerung beteiligte sich in großem Maße an den Plünderungen der Wohnungen«, schreibt Jakob, »was dann auch allgemeines Gesprächsthema war.«

Bei der Vernehmung wandeln sich Täter in mitfühlende Zuschauer, wie das Beispiel Margarete Vornehm zeigt. Sie hatte sich offensichtlich der Plünderung in einem jüdischen Geschäft und der Hehlerei schuldig gemacht. Der Polizei erzählt sie, sie habe sich abwenden und weinen müssen, als sie in der Küche der jüdischen Familie noch die Tassen auf dem Tisch stehen sah.

Strafmaß »Physische Gewalttätigkeit Einzelner, nicht aber staatlicher Terror und psychische Gewalt wurden beurteilt«, resümiert Jakob. Das Buch zeichnet ein eindrucksvolles Negativbild deutscher Nachkriegsjustizgeschichte. Der Band wird keinen Schlusspunkt bilden, wie Bürgermeister Siegfried Balleis zu Jakobs Buch anmerkt. Es muss also weiter geforscht werden. Aber ein Anfang ist mit Jakobs Buch gemacht.

Andreas Jakob (Hrsg.): »In der Nacht, in der die Judenaktion stattfand«. Der Pogrom vom 9./10. November 1938 in Erlangen und seine juristische Aufarbeitung nach 1945, Stadt Erlangen, 2011, 240 S., 29,90 €

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